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Parkerleichterungen für Behinderte
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden oder diesen gleichgestellte Personengruppen (Merkzeichen "aG", "Bl" auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen erteilt werden. Die Parkberechtigung ist für die Zeit der im Schwerbehindertenausweis bzw. im versorgungsamtlichen Bescheid vorgesehenen Befristung gültig.
In begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz vor der Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet zu bekommen.
Schwerbehinderten kann u.U. auch dann eine Parkberechtigung ausgestellt werden, wenn sie nicht das Merkmal "aG" in Ihrem Schwerbehindertenausweis stehen haben.
Für diese Ausnahmegenehmigung kommen folgende Personen in Betracht:
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen „G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70% und maximaler Aktionsradius ca. 100 m)
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%.
Die Bewilligung erfolgt aufgrund der Stellungnahme des Versorgungsamtes.
Erforderliche Unterlagen
Ein aktuelles Lichtbild ist erforderlich.
Verfahrensablauf
Der Antrag für einen Schwerbehindertenparkausweis kann von jedermann unter Vorlage eines gültigen Bescheides des zuständigen Versorgungsamtes oder des Schwerbehindertenausweises gestellt werden.
Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Sie können sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen.
Der Antrag für einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz kann formlos schriftlich mit Begründung und ggf. Skizze der örtlichen Gegebenheiten an das Ordnungsamt gerichtet werden.
Gebühren
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Verwandte Dienstleistungen
Ansprechpartner
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621
Frau Simone Sensel: Tel.: 02403 71-479
Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinden oder diesen gleichgestellte Personengruppen (Merkzeichen "aG", "Bl" auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises) können Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen erteilt werden. Die Parkberechtigung ist für die Zeit der im Schwerbehindertenausweis bzw. im versorgungsamtlichen Bescheid vorgesehenen Befristung gültig.
In begründeten Ausnahmefällen besteht auch die Möglichkeit, einen persönlichen Schwerbehindertenparkplatz vor der Wohnung oder Arbeitsstätte eingerichtet zu bekommen.
Schwerbehinderten kann u.U. auch dann eine Parkberechtigung ausgestellt werden, wenn sie nicht das Merkmal "aG" in Ihrem Schwerbehindertenausweis stehen haben.
Für diese Ausnahmegenehmigung kommen folgende Personen in Betracht:
- Gehbehinderte mit dem Merkzeichen „G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mindestens 70% und maximaler Aktionsradius ca. 100 m)
- Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %
- Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70%.
Die Bewilligung erfolgt aufgrund der Stellungnahme des Versorgungsamtes.
Ein aktuelles Lichtbild ist erforderlich.
Die Beantragung ist gebührenfrei.
Schwerbehindertenparkausweis,Parkausweis für Behinderte, Schwerbehindertenausweis, https://service.eschweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/382660/showFrau
Susanne
Lamka
Leitung der Fachdienststelle
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Herr
Jens
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Christina
Jänsch
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Manuela
Jansen
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Protz
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Beate
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Andrea
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