Suchtext
Am schnellsten finden Sie die gewünschten Auskünfte, indem Sie über die Suchfunktion den entsprechenden Begriff eingeben. Das Ergebnis wird übersichtlich und differenziert nach Dienstleistungen, Einrichtungen und Kontaktpersonen angezeigt. Falls Sie nicht die gewünschte Information vorfinden, können Sie alternativ auch auf die Volltextsuche auf der städtischen Homepage www.eschweiler.de zurückgreifen.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Parkausweis-Soziale Dienste, Ärzte
Leistungsbeschreibung
Parkausweis - Soziale Dienste, Ärzte
Soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen, die Geltung hat an Straßenstellen, für die ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst wird.
Hierbei wird die Höchstparkdauer auf 1 Stunde festgesetzt.
Für das 1. Fahrzeug wird eine Grundverwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € und für jedes weitere Fahrzeug eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.
Ärzte erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit für dringende Krankenbesuche. Diese Parkerleichterung gilt in eingeschränkten Halteverboten, in Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten, auf Gehwegen, wenn dadurch keine Fußgänger gefährdet, behindert oder belästigt werden und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst werden muss.
Die Höchstparkdauer wird auf 1 Stunde festgesetzt.
Die Genehmigung wird jeweils für 1 Fahrzeug erteilt, wobei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € erhoben wird. Für jedes
weitere Fahrzeug wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € fällig.
benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Parkerleichterung für soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe
- KfZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil 1
Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621
Parkausweis - Soziale Dienste, Ärzte
Soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen, die Geltung hat an Straßenstellen, für die ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet ist und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst wird.
Hierbei wird die Höchstparkdauer auf 1 Stunde festgesetzt.
Für das 1. Fahrzeug wird eine Grundverwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € und für jedes weitere Fahrzeug eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 € erhoben.
Ärzte erhalten auf Antrag eine Genehmigung von Parkerleichterungen zur Ausübung ärztlicher Tätigkeit für dringende Krankenbesuche. Diese Parkerleichterung gilt in eingeschränkten Halteverboten, in Fußgängerzonen außerhalb der Ladezeiten, auf Gehwegen, wenn dadurch keine Fußgänger gefährdet, behindert oder belästigt werden und auf gebührenpflichtigen Parkflächen, ohne dass ein Parkschein gelöst werden muss.
Die Höchstparkdauer wird auf 1 Stunde festgesetzt.
Die Genehmigung wird jeweils für 1 Fahrzeug erteilt, wobei eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 € erhoben wird. Für jedes
weitere Fahrzeug wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € fällig.
benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Parkerleichterung für soziale Dienste und Dienste der medizinischen Hilfsberufe
- KfZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil 1
Herr
Jens
Bauerdick
24
Frau
Christina
Jänsch
24
Frau
Manuela
Jansen
24
Frau
Susanne
Lamka
Leitung der Fachdienststelle
24
Herr
Michael
Protz
24
Frau
Beate
Rinner
24
Frau
Andrea
Schneiders
24