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Reisepass
Leistungsbeschreibung
Vom Tag der Antragstellung dauert es zurzeit etwa vier bis sechs Wochen, bis der Reisepass im Bürgerbüro abgeholt werden kann.
Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.
Hinweis für Vielreisende: Seit dem 01. Juni 2003 gibt es einen Reisepass für Vielreisende, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel enthalten. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine höhere Gebühr fällig.
Beantragung, Verfahren
Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip des Reisepasses neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke gespeichert. Außerdem können Reisepässe bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Vorhandene Kinderreisepässe sowie vor dem 1. November 2007 ausgestellte Reisepässe, auf deren Chip keine Fingerabdrücke gespeichert sind, behalten jedoch die eingetragene Gültigkeit.
Nach Aushändigung des Reisepasses im Bürgerbüro werden die Daten über Ihren Fingerabdruck im Einwohnermeldeverfahren gelöscht.
Gebühren:
Reisepass für Personen unter 24 Jahren (gültig für 6 Jahre): 37,50 EUR,
Reisepass für Personen über 24 Jahre (gültig für 10 Jahre): 60,00 EUR,
Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 EUR (Beantragung nur bei nachgewiesener absoluter Dringlichkeit möglich),
Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 59,50 EUR,
Reisepass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren: 82,00 EUR.
Bei Eilbedürftigkeit des Reisepasses besteht die Möglichkeit, einen EXPRESS-Pass zu beantragen, der innerhalb von drei bis vier Werktagen ausgeliefert wird, sofern die Bestellung bis 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht.
Der EXPRESS-Pass muss also spätestens um 11.30 Uhr im Bürgerbüro beantragt sein!
Die Auslieferung der EXPRESS-Pässe in Abhängigkeit des Bestelleingangs ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen
Bestellung in Bundesdruckerei bis... | Dokumente in Behörde bis ca.... |
Montag 12.00 Uhr | Donnerstag 12.00 Uhr |
Dienstag 12.00 Uhr | Freitag 12.00 Uhr |
Mittwoch 12.00 Uhr | Montag 12.00 Uhr |
Donnerstag 12.00 Uhr | Dienstag 12.00 Uhr |
Freitag 12.00 Uhr | Mittwoch 12.00 Uhr |
Die Gebühren hierfür betragen für Personen unter 24 Jahren 69,50 EUR, für Personen über 24 Jahren 92,00 EUR.
Einreisebestimmungen für einzelne Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
benötigte Unterlagen
- Alter Reisepass
- Neues Passfoto, biometrie-tauglich, nach NEUER Fotomustertafel, nicht älter als ein halbes Jahr (6 Monate)
Wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt. Die neuen Regelungen sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. - Ihren Personalausweis (für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses)
- Ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis durch Unterschrift der Erziehungsberechtigen notwendig. Vordrucke hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro oder als pfd-Dokument als Download.
Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Simone Sensel: Tel.: 02403 71-479
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621
Vom Tag der Antragstellung dauert es zurzeit etwa vier bis sechs Wochen, bis der Reisepass im Bürgerbüro abgeholt werden kann.
Bei der Abholung wird der bisherige Pass eingezogen oder ungültig entwertet und dem Passinhaber wieder ausgehändigt.
Hinweis für Vielreisende: Seit dem 01. Juni 2003 gibt es einen Reisepass für Vielreisende, der 48 Seiten umfasst. Darin ist mehr Platz für Stempel enthalten. Wenn Sie einen solchen Pass beantragen, wird jedoch eine höhere Gebühr fällig.
Beantragung, Verfahren
Persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch einen Bevollmächtigten, der sich ausweisen kann, erfolgen.
Seit dem 1. November 2007 werden auf dem Chip des Reisepasses neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke gespeichert. Außerdem können Reisepässe bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Vorhandene Kinderreisepässe sowie vor dem 1. November 2007 ausgestellte Reisepässe, auf deren Chip keine Fingerabdrücke gespeichert sind, behalten jedoch die eingetragene Gültigkeit.
Nach Aushändigung des Reisepasses im Bürgerbüro werden die Daten über Ihren Fingerabdruck im Einwohnermeldeverfahren gelöscht.
Gebühren:
Reisepass für Personen unter 24 Jahren (gültig für 6 Jahre): 37,50 EUR,
Reisepass für Personen über 24 Jahre (gültig für 10 Jahre): 60,00 EUR,
Vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass: 26,00 EUR (Beantragung nur bei nachgewiesener absoluter Dringlichkeit möglich),
Reisepass 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: 59,50 EUR,
Reisepass 48 Seiten für Personen über 24 Jahren: 82,00 EUR.
Bei Eilbedürftigkeit des Reisepasses besteht die Möglichkeit, einen EXPRESS-Pass zu beantragen, der innerhalb von drei bis vier Werktagen ausgeliefert wird, sofern die Bestellung bis 12.00 Uhr bei der Bundesdruckerei eingeht.
Der EXPRESS-Pass muss also spätestens um 11.30 Uhr im Bürgerbüro beantragt sein!
Die Auslieferung der EXPRESS-Pässe in Abhängigkeit des Bestelleingangs ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen
Bestellung in Bundesdruckerei bis... | Dokumente in Behörde bis ca.... |
Montag 12.00 Uhr | Donnerstag 12.00 Uhr |
Dienstag 12.00 Uhr | Freitag 12.00 Uhr |
Mittwoch 12.00 Uhr | Montag 12.00 Uhr |
Donnerstag 12.00 Uhr | Dienstag 12.00 Uhr |
Freitag 12.00 Uhr | Mittwoch 12.00 Uhr |
Die Gebühren hierfür betragen für Personen unter 24 Jahren 69,50 EUR, für Personen über 24 Jahren 92,00 EUR.
Einreisebestimmungen für einzelne Länder finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
benötigte Unterlagen
- Alter Reisepass
- Neues Passfoto, biometrie-tauglich, nach NEUER Fotomustertafel, nicht älter als ein halbes Jahr (6 Monate)
Wird zusätzlich ein vorläufiger Reisepass beantragt, werden insgesamt zwei Fotos benötigt. Die neuen Regelungen sind in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. - Ihren Personalausweis (für den Fall der erstmaligen Beantragung oder nach Verlust des bisherigen Reisepasses)
- Ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers, benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist für die Beantragung eines Reisepasses das Einverständnis durch Unterschrift der Erziehungsberechtigen notwendig. Vordrucke hierzu erhalten Sie im Bürgerbüro oder als pfd-Dokument als Download.
Herr
Jens
Bauerdick
24
Frau
Simone
Sensel
24
Frau
Christina
Jänsch
24
Frau
Manuela
Jansen
24
Frau
Susanne
Lamka
Leitung der Fachdienststelle
24
Herr
Michael
Protz
24
Frau
Beate
Rinner
24
Frau
Andrea
Schneiders
24