Suchtext
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Abmeldung nach dem Meldegesetz
Leistungsbeschreibung
Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr in Deutschland besteht. Dafür ist die Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Einen Vordruck der Bescheinigung finden Sie hier: Wohnungsgeber.pdf, 10 kB
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
Wer in das Ausland umzieht kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Beantragung, Verfahren
Wenn eine Abmeldung notwendig ist (siehe oben), muss diese grundsätzlich persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber eine Vollmacht ausstellen. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status, d.h. Haupt- bzw. Nebenwohnung.
Die Abmeldung kann auch schriftlich auf dem Postweg vorgenommen werden. Hierfür wird allerdings zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigt.
benötigte Unterlagen
Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621
Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr in Deutschland besteht. Dafür ist die Vorlage der Wohnungsgeberbescheinigung erforderlich. Einen Vordruck der Bescheinigung finden Sie hier: Wohnungsgeber.pdf, 10 kB
Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen.
Wer in das Ausland umzieht kann bei der Abmeldung künftig bei der Meldebehörde seine Anschrift im Ausland hinterlassen.
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt künftig nur noch bei der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.
Beantragung, Verfahren
Wenn eine Abmeldung notwendig ist (siehe oben), muss diese grundsätzlich persönlich erfolgen. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, muss aber eine Vollmacht ausstellen. Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status, d.h. Haupt- bzw. Nebenwohnung.
Die Abmeldung kann auch schriftlich auf dem Postweg vorgenommen werden. Hierfür wird allerdings zusätzlich die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigt.
benötigte Unterlagen
Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischer Aufenthaltstitel)
Herr
Jens
Bauerdick
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Frau
Christina
Jänsch
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Frau
Manuela
Jansen
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Frau
Susanne
Lamka
Leitung der Fachdienststelle
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Herr
Michael
Protz
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Frau
Beate
Rinner
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Frau
Andrea
Schneiders
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