Suchtext
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Anmeldung nach dem Meldegesetz
Leistungsbeschreibung
Beantragung, Verfahren
Grundsätzlich muss man sich persönlich anmelden. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können.
Wenn sie nach Eschweiler gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, innerhalb von 2 Wochen anmelden. Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.
Hinweis: Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.
Einen Meldevordruck brauchen Sie nicht auszufüllen, die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung machen. Ein Ausdruck der gespeicherten Daten wird Ihnen anschließend zur Prüfung vorgelegt.
Bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht mehr erforderlich.
Wieder eingeführt ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei Abmeldung. Diese müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein-oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Einen Vordruck der Bescheinigung finden Sie auch hier:
benötigte Unterlagen
Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischer Auftenhaltstitel von jeder anzumeldenden Person.
Wohnungsgeberbescheinigung (ausgestellt vom Wohnungsgeber oder Wohnungseigentümer)
Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Simone Sensel: Tel.: 02403 71-479
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621
Beantragung, Verfahren
Grundsätzlich muss man sich persönlich anmelden. Bei Familien genügt es, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht. Wer meldepflichtig ist, kann sich vertreten lassen, Der Vertreter muss jedoch in der Lage sein, über alle Meldepflichtigen die erforderlichen Auskünfte erteilen zu können.
Wenn sie nach Eschweiler gezogen sind, müssen Sie sich und gegebenfalls alle weiteren Familienangehörige, die in Ihrem Haushalt leben, innerhalb von 2 Wochen anmelden. Für die Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Elternteil/Ehegatten erforderlich.
Hinweis: Volljährige Kinder müssen sich persönlich anmelden.
Einen Meldevordruck brauchen Sie nicht auszufüllen, die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung machen. Ein Ausdruck der gespeicherten Daten wird Ihnen anschließend zur Prüfung vorgelegt.
Bei einem Zuzug aus einer anderen Stadt innerhalb Deutschlands ist die Abmeldung bei der bisherigen Meldebehörde nicht mehr erforderlich.
Wieder eingeführt ist die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung und bei Abmeldung. Diese müssen den Mieterinnen und Mietern den Ein-oder Auszug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen. Einen Vordruck der Bescheinigung finden Sie auch hier:
benötigte Unterlagen
Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, elektronischer Auftenhaltstitel von jeder anzumeldenden Person.
Wohnungsgeberbescheinigung (ausgestellt vom Wohnungsgeber oder Wohnungseigentümer)
Herr
Jens
Bauerdick
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Frau
Simone
Sensel
24
Frau
Christina
Jänsch
24
Frau
Manuela
Jansen
24
Frau
Susanne
Lamka
Leitung der Fachdienststelle
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Herr
Michael
Protz
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Frau
Beate
Rinner
24
Frau
Andrea
Schneiders
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