Suchtext
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Melderegisterauskunft einfach
Leistungsbeschreibung
Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden. Das gilt auch für eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner. Auskünfte können grundsätzlich nur über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und aktuelle Anschriften erteilt werden.
Weitergehende Auskünfte siehe unter „Melderegisterauskünfte erweitert"
Beantragung, Verfahren
Ein Antrag auf eine Meldegisterauskunft steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken dieses Formulars benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe Reader.
Die Gebühr für eine Melderegisterauskunft beträgt 11,00 € je Person. Müssen örtliche Ermittlungen durchgeführt werden, beträgt die Gebühr 40,00 € - 100,00 €.
benötigte Unterlagen
Möglichst genaue Angaben über die Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum oder Alter, aktuelle oder frühere Anschrift in Eschweiler, Name des Ehegatten, bei Kindern Angabe der Eltern, evtl. frühere Namen, damit die Person identifiziert werden kann sowie zur Vermeidung von Personenverwechslungen.
Wichtig: Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden,sind diese anzugeben. Darüber hinaus ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Die notwendige Erklärung erhalten Sie hier
Diese Erklärung ist dem jeweiligen Auskunftsersuchen beizufügen.
Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Simone Sensel: Tel.: 02403 71-479
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621
Gegen Entrichtung einer Gebühr kann aus dem Melderegister über einzelne bestimmte Einwohner Auskunft erteilt werden. Das gilt auch für eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner. Auskünfte können grundsätzlich nur über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und aktuelle Anschriften erteilt werden.
Weitergehende Auskünfte siehe unter „Melderegisterauskünfte erweitert"
Beantragung, Verfahren
Ein Antrag auf eine Meldegisterauskunft steht Ihnen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken dieses Formulars benötigen Sie das kostenlose Programm Adobe Reader.
Die Gebühr für eine Melderegisterauskunft beträgt 11,00 € je Person. Müssen örtliche Ermittlungen durchgeführt werden, beträgt die Gebühr 40,00 € - 100,00 €.
benötigte Unterlagen
Möglichst genaue Angaben über die Person, wie Familienname, Vorname, Geburtsdatum oder Alter, aktuelle oder frühere Anschrift in Eschweiler, Name des Ehegatten, bei Kindern Angabe der Eltern, evtl. frühere Namen, damit die Person identifiziert werden kann sowie zur Vermeidung von Personenverwechslungen.
Wichtig: Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden,sind diese anzugeben. Darüber hinaus ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur zulässig wenn die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Die notwendige Erklärung erhalten Sie hier
Diese Erklärung ist dem jeweiligen Auskunftsersuchen beizufügen.
Herr
Jens
Bauerdick
24
Frau
Simone
Sensel
24
Frau
Christina
Jänsch
24
Frau
Manuela
Jansen
24
Frau
Susanne
Lamka
Leitung der Fachdienststelle
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Herr
Michael
Protz
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Frau
Beate
Rinner
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Frau
Andrea
Schneiders
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