Suchtext
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Untersuchungsberechtigungsschein
Leistungsbeschreibung
Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Zuständig ist die Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung.
Beantragung, Verfahren
Persönliche Vorsprache
benötigte Unterlagen
Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, Kinderausweis
Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621
Vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres ist eine erste Nachuntersuchung erforderlich. Dazu kann ein Nachuntersuchungsberechtigungsschein ausgestellt werden.
Zuständig ist die Meldebehörde am Ort der Hauptwohnung.
Beantragung, Verfahren
Persönliche Vorsprache
benötigte Unterlagen
Personalausweis, Reisepass, Nationalpass, Kinderausweis
Herr
Jens
Bauerdick
24
Frau
Christina
Jänsch
24
Frau
Manuela
Jansen
24
Frau
Susanne
Lamka
Leitung der Fachdienststelle
24
Herr
Michael
Protz
24
Frau
Beate
Rinner
24
Frau
Andrea
Schneiders
24