Suchtext
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Änderung des Wohnungsstatus
Leistungsbeschreibung
Die Einwohnerin bzw. der Einwohner hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen sie/er hat und welche die Hauptwohnung ist. Sie/Er hat der Meldebehörde jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen, wenn sich die zeitlichen Benutzungsverhältnisse geändert haben. In diesem Fall ist von der/dem Meldepflichtigen eine Erklärung abzugeben.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht derjenigen/demjenigen, deren/dessen Wohnung diese Personen nutzen. Für Personen, für die eine Pflegerin bzw. ein Pfleger oder eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen. Grundsätzlich ist die Erklärung persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.
Beantragung, Verfahren
Im Bürgerbüro wird ein besonderer Vordruck bei der Vorsprache ausgefüllt.
Sie können diesen Vordruck auch schon vorbereitet mit den übrigen Unterlagen (siehe unter "benötigte Unterlagen") mitbringen. Er steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.
benötigte Unterlagen
Bitte Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass), insbesondere den Personalausweis, wegen einer evtl. Anschriftenänderung mitbringen.
Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621
Die Einwohnerin bzw. der Einwohner hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen sie/er hat und welche die Hauptwohnung ist. Sie/Er hat der Meldebehörde jede Änderung der Hauptwohnung mitzuteilen, wenn sich die zeitlichen Benutzungsverhältnisse geändert haben. In diesem Fall ist von der/dem Meldepflichtigen eine Erklärung abzugeben.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht derjenigen/demjenigen, deren/dessen Wohnung diese Personen nutzen. Für Personen, für die eine Pflegerin bzw. ein Pfleger oder eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Pflicht bei dieser Betreuungsperson. Die Bestellung/der Gerichtsbeschluss ist mitzubringen. Grundsätzlich ist die Erklärung persönlich abzugeben. Bei Familien genügt es, wenn eine meldepflichtige Person vorspricht.
Beantragung, Verfahren
Im Bürgerbüro wird ein besonderer Vordruck bei der Vorsprache ausgefüllt.
Sie können diesen Vordruck auch schon vorbereitet mit den übrigen Unterlagen (siehe unter "benötigte Unterlagen") mitbringen. Er steht als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.
benötigte Unterlagen
Bitte Ausweis (Personalausweis, Reisepass, Nationalpass), insbesondere den Personalausweis, wegen einer evtl. Anschriftenänderung mitbringen.
Herr
Jens
Bauerdick
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Frau
Christina
Jänsch
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Frau
Manuela
Jansen
24
Frau
Susanne
Lamka
Leitung der Fachdienststelle
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Herr
Michael
Protz
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Frau
Beate
Rinner
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Frau
Andrea
Schneiders
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