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Kinderreisepass
Leistungsbeschreibung
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres müssen Kinder auf dem Kinderreisepass unterschreiben.
Beantragung, Verfahren
Zur Beantragung des Kinderreisepasses ist die Vorsprache der Eltern erforderlich. Einer der Erziehungsberechtigten kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen. Die persönliche Vorsprache des Kindes ist in allen Fällen unbedingt notwendig, unabhängig vom Alter des Kindes!
Kosten:
Neuausstellung: 13,00 EUR
Änderung bzw. Verlängerung: 6,00 EUR
Einreisebestimmungen für einzelne Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes .
benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Die Antragstellung muss in der Regel durch beide Elternteile erfolgen. Sie kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht, mit Namen des Kindes, des verhinderten Elternteiles und dessen Ausweis oder die Zustimmungserklärung vorgelegt werden.
Die Zustimmungserklärung ist hier als Download verfügbar. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader.
- Geburtsurkunde oder alter Pass des Kindes
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
- Sorgerechtsbescheinigung, wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind.
- ein Lichtbild gemäß der Fotomustertafel
Seit dem 01. November 2005 werden Kinderreisepässe unabhängig vom Alter des Kindes nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die neuen Regelungen in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
Ansprechpartner
Herr Jens Bauerdick: Tel.: 02403 71-250
Frau Simone Sensel: Tel.: 02403 71-479
Frau Christina Jänsch: Tel.: 02403 71-463
Frau Manuela Jansen: Tel.: 02403 71-625
Frau Susanne Lamka: Leitung der Fachdienststelle Tel.: 02403 71-251
Herr Michael Protz: Tel.: 02403 71-624
Frau Beate Rinner: Tel.: 02403 71-478
Frau Andrea Schneiders: Tel.: 02403 71-621
Bitte beachten Sie, dass der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird. Vergewissern Sie sich vor Antritt der Reise, ob der Staat, in den Sie einreisen möchten, die Kinderreisepässe akzeptiert.
Ab der Vollendung des 10. Lebensjahres müssen Kinder auf dem Kinderreisepass unterschreiben.
Beantragung, Verfahren
Zur Beantragung des Kinderreisepasses ist die Vorsprache der Eltern erforderlich. Einer der Erziehungsberechtigten kann sich mit Vollmacht und Personalausweis vertreten lassen. Die persönliche Vorsprache des Kindes ist in allen Fällen unbedingt notwendig, unabhängig vom Alter des Kindes!
Kosten:
Neuausstellung: 13,00 EUR
Änderung bzw. Verlängerung: 6,00 EUR
Einreisebestimmungen für einzelne Länder erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes .
benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
Die Antragstellung muss in der Regel durch beide Elternteile erfolgen. Sie kann durch ein Elternteil erfolgen, wenn eine formlose Vollmacht, mit Namen des Kindes, des verhinderten Elternteiles und dessen Ausweis oder die Zustimmungserklärung vorgelegt werden.
Die Zustimmungserklärung ist hier als Download verfügbar. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader.
- Geburtsurkunde oder alter Pass des Kindes
Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
- Sorgerechtsbescheinigung, wenn die Eltern des Kindes nicht oder nicht mehr verheiratet sind.
- ein Lichtbild gemäß der Fotomustertafel
Seit dem 01. November 2005 werden Kinderreisepässe unabhängig vom Alter des Kindes nur noch mit Foto ausgestellt. Beachten Sie dazu bitte die neuen Regelungen in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Bei Kindern bis zum vollendeten 10. Lebensjahr sind Abweichungen bei der Gesichtshöhe und im Augenbereich zulässig.
Herr
Jens
Bauerdick
24
Frau
Simone
Sensel
24
Frau
Christina
Jänsch
24
Frau
Manuela
Jansen
24
Frau
Susanne
Lamka
Leitung der Fachdienststelle
24
Herr
Michael
Protz
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Frau
Beate
Rinner
24
Frau
Andrea
Schneiders
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