Suchtext
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Bargeldlose und zweckgebundene Mittagsverpflegung
Zur Gewährleistung einer bargeldlosen und zweckgebundenen Essensteilnahme an der Schulverpflegung wird die GeldKarte lediglich als Identifikationsmedium genutzt. Das bedeutet, dass für die Mittagsverpflegung kein Geld auf die GeldKarte geladen werden muss.
Beim geplanten Abrechnungsverfahren überweisen die Eltern per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung einen selbst bestimmten Betrag je Monat, unter Angabe einer Buchungsnummer, auf ein Konto der Sparkasse Eschweiler. Die Kontonummer sowie die Zugangsdaten werden den Eltern bei der Registrierung mitgeteilt.
Die Registrierung für das System erfolgt bei den unten genannten Mitarbeiter/innen.
Link:
zum Bestell- und Abrechnungssystem
Nähere Erläuterungen:
Anleitung zur Nutzung des Bestell- und Abrechnungssystems
Benutzung des Überweisungsträgers
Beantragung, Verfahren
Zur Gewährleistung einer bargeldlosen und zweckgebundenen Essensteilnahme an der Schulverpflegung wird eine GeldKarte als Identifikationsmedium genutzt.
Diese GeldKarte erhalten Sie bei dem Geldinstitut Ihres Vertrauens bei Eröffnung eines kostenlosen Taschengeldkontos für Ihr(e) Kind(er). Falls Ihr(e) Kind(er) bereits über eine GeldKarte verfügen, so kann diese für das bargeldlose Mittagessen verwendet werden.
Damit die GeldKarte zur Schulverpflegung eingesetzt werden kann, muss die Karte einmalig registriert werden. Zu diesem Zweck stehen Ihnen die unten angegebenen Ansprechpartner zur Verfügung. Bei der Registrierung erhalten Sie auch Ihre Buchungsnummer für alle Überweisungen sowie eine Einweisung.
benötigte Unterlagen
gültige GeldKarte für ein Taschengeldkonto
gültiger Personalausweis
Amt/Fachbereich
Amt für Schulen, Sport und Kultur
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Frau Katrin Dederichs: Tel.: 02403 71-263
Zur Gewährleistung einer bargeldlosen und zweckgebundenen Essensteilnahme an der Schulverpflegung wird die GeldKarte lediglich als Identifikationsmedium genutzt. Das bedeutet, dass für die Mittagsverpflegung kein Geld auf die GeldKarte geladen werden muss.
Beim geplanten Abrechnungsverfahren überweisen die Eltern per Dauerauftrag oder Einzelüberweisung einen selbst bestimmten Betrag je Monat, unter Angabe einer Buchungsnummer, auf ein Konto der Sparkasse Eschweiler. Die Kontonummer sowie die Zugangsdaten werden den Eltern bei der Registrierung mitgeteilt.
Die Registrierung für das System erfolgt bei den unten genannten Mitarbeiter/innen.
Link:
zum Bestell- und Abrechnungssystem
Nähere Erläuterungen:
Anleitung zur Nutzung des Bestell- und Abrechnungssystems
Benutzung des Überweisungsträgers
Beantragung, Verfahren
Zur Gewährleistung einer bargeldlosen und zweckgebundenen Essensteilnahme an der Schulverpflegung wird eine GeldKarte als Identifikationsmedium genutzt.
Diese GeldKarte erhalten Sie bei dem Geldinstitut Ihres Vertrauens bei Eröffnung eines kostenlosen Taschengeldkontos für Ihr(e) Kind(er). Falls Ihr(e) Kind(er) bereits über eine GeldKarte verfügen, so kann diese für das bargeldlose Mittagessen verwendet werden.
Damit die GeldKarte zur Schulverpflegung eingesetzt werden kann, muss die Karte einmalig registriert werden. Zu diesem Zweck stehen Ihnen die unten angegebenen Ansprechpartner zur Verfügung. Bei der Registrierung erhalten Sie auch Ihre Buchungsnummer für alle Überweisungen sowie eine Einweisung.
benötigte Unterlagen
gültige GeldKarte für ein Taschengeldkonto
gültiger Personalausweis
Frau
Katrin
Dederichs
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