Suchtext
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Aufenthaltstitel für AusländerInnen
Leistungsbeschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird grundsätzlich für einen nach dem Aufenthaltsgesetz geregelten Aufenthaltszweck erteilt.
Ausländer, die Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, müssen anstatt der Aufenthaltserlaubnis eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.
Das zuständige Ausländeramt für die Stadt Eschweiler ist das
Ausländeramt der StädteRegion Aachen
Hackländerstraße 1, 52066 Aachen, Tel.: 0241/5198-0
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird grundsätzlich für einen nach dem Aufenthaltsgesetz geregelten Aufenthaltszweck erteilt.
Ausländer, die Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, müssen anstatt der Aufenthaltserlaubnis eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen.
Das zuständige Ausländeramt für die Stadt Eschweiler ist das
Ausländeramt der StädteRegion Aachen
Hackländerstraße 1, 52066 Aachen, Tel.: 0241/5198-0