Suchtext
Am schnellsten finden Sie die gewünschten Auskünfte, indem Sie über die Suchfunktion den entsprechenden Begriff eingeben. Das Ergebnis wird übersichtlich und differenziert nach Dienstleistungen, Einrichtungen und Kontaktpersonen angezeigt. Falls Sie nicht die gewünschte Information vorfinden, können Sie alternativ auch auf die Volltextsuche auf der städtischen Homepage www.eschweiler.de zurückgreifen.
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Beiträge OGS
Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren, die Sie für einen OGS-Platz zahlen müssen.
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Höhe der Gebühren finden Sie in der u.a. Satzung (OGS-Satzung).
Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in den Gebühren enthalten. Sie müssen zusätzlich bezahlt werden. Fragen hierzu beantwortet das Sekretariat Ihrer Schule!
Verfahrensablauf:
Anmeldung zur Teilnahme an den Einrichtungen und Angeboten zum Offenen Ganztagebetrieb an Grundschulen erfolgt in der Regel in der betreffenden Schule. Mit der schriftlichen Annahme der Anmeldung kommt das Benutzungsverhältnis zustande. Die Daten werden an das Jugendamt weitergeleitet
Das Formular "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" (VBE) wird vom Jugendamt verschickt. Es kann auch im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Alle Angaben in dem Formular „Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen“(VBE) sind durch Belege nachzuweisen. Ihre Einkommensangaben werden regelmäßig überprüft. Sollte das prognostizierte Einkommen nicht zutreffen, können rückwirkend Korrekturen des Beitragsbescheides erfolgen und u.U. eine Nachzahlung von Elternbeiträgen für mehrere Monate gefordert werden.
Gemäß § 6 der o.g. Satzung besteht eine Mitwirkungspflicht Ihrerseits. Bitte teilen Sie von daher immer alle Änderungen in Ihren wirtschaftlichen (z.B. Lohn-/Gehaltserhöhung, Arbeitgeberwechsel etc.) und persönlichen Verhältnissen (z.B. Hochzeit, Geburt eines weiteren Kindes, Umzug etc.) rechtzeitig mit.
Benötigte Unterlagen:
Die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen kann auf dieser Seite bequem online eingereicht werden. Informationen mit personenbezogenen Daten sind per E-Mail datenschutzrechtlich problematisch. Kommunikationswege im E-Mail-Verkehr sind teilweise unverschlüsselt und somit nicht abhörsicher. Die Kommunikation über das Bürgerportal ist SSL-verschlüsselt und findet direkt zwischen Ihrem Endgerät und dem Server der Stadtverwaltung statt. Diese Art der elektronischen Kommunikation ist nach aktuellem Stand der Technik abhörsicher.
Die Registrierung beim Servicekonto.NRW lohnt sich! Zum Schutz Ihrer Daten!
Möchten Sie es in Papierform einreichen, können Sie auch das Formular (VBE) im Bereich Dokumente herunterladen und ausdrucken.
Für Fragen und die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Wer beantwortet mir weitere Fragen?
Die häufigsten Fragen wurden im Dokument FAQ für Sie beantwortet. Es steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ihren getätigten Zahlungen nehmen Sie bitte Kontakt zu den Kollegen der Abteilung für Zahlungsabwicklung auf. Das Formular für den Lastschrifteinzug finden Sie auch hier im Downloadbereich.
Für Fragen stehen Ihnen die u.a. Sachbearbeiter zur Verfügung.
Für die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Downloads:
Hinweise und Besonderheiten
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Bürgerkonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier mit Ihrem persönlichen Konto an, oder erstellen Sie ein neues Bürgerkonto.
Verwandte Dienstleistungen
Ansprechpartner
Herr Noel Burlet: Tel.: 02403 71-395
Herr Yannik Kroppenberg: Tel.: 02403 71-672
Frau Monika Löhrer: Tel.: 02403 71-730
Frau Anita Cornetz: Tel.: 02403 71-370
Frau Laura von Broich: Tel.: 02403 71-579
Kontakt
Kinder- und Jugendförderung / KindergartenangelegenheitenJohannes-Rau-Platz 1,
52249 Eschweiler
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Höhe der Gebühren finden Sie in der u.a. Satzung (OGS-Satzung).
Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in den Gebühren enthalten. Sie müssen zusätzlich bezahlt werden. Fragen hierzu beantwortet das Sekretariat Ihrer Schule!
Verfahrensablauf:
Anmeldung zur Teilnahme an den Einrichtungen und Angeboten zum Offenen Ganztagebetrieb an Grundschulen erfolgt in der Regel in der betreffenden Schule. Mit der schriftlichen Annahme der Anmeldung kommt das Benutzungsverhältnis zustande. Die Daten werden an das Jugendamt weitergeleitet
Das Formular "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" (VBE) wird vom Jugendamt verschickt. Es kann auch im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Alle Angaben in dem Formular „Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen“(VBE) sind durch Belege nachzuweisen. Ihre Einkommensangaben werden regelmäßig überprüft. Sollte das prognostizierte Einkommen nicht zutreffen, können rückwirkend Korrekturen des Beitragsbescheides erfolgen und u.U. eine Nachzahlung von Elternbeiträgen für mehrere Monate gefordert werden.
Gemäß § 6 der o.g. Satzung besteht eine Mitwirkungspflicht Ihrerseits. Bitte teilen Sie von daher immer alle Änderungen in Ihren wirtschaftlichen (z.B. Lohn-/Gehaltserhöhung, Arbeitgeberwechsel etc.) und persönlichen Verhältnissen (z.B. Hochzeit, Geburt eines weiteren Kindes, Umzug etc.) rechtzeitig mit.
Benötigte Unterlagen:
Die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen kann auf dieser Seite bequem online eingereicht werden. Informationen mit personenbezogenen Daten sind per E-Mail datenschutzrechtlich problematisch. Kommunikationswege im E-Mail-Verkehr sind teilweise unverschlüsselt und somit nicht abhörsicher. Die Kommunikation über das Bürgerportal ist SSL-verschlüsselt und findet direkt zwischen Ihrem Endgerät und dem Server der Stadtverwaltung statt. Diese Art der elektronischen Kommunikation ist nach aktuellem Stand der Technik abhörsicher.
Die Registrierung beim Servicekonto.NRW lohnt sich! Zum Schutz Ihrer Daten!
Möchten Sie es in Papierform einreichen, können Sie auch das Formular (VBE) im Bereich Dokumente herunterladen und ausdrucken.
Für Fragen und die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Wer beantwortet mir weitere Fragen?
Die häufigsten Fragen wurden im Dokument FAQ für Sie beantwortet. Es steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ihren getätigten Zahlungen nehmen Sie bitte Kontakt zu den Kollegen der Abteilung für Zahlungsabwicklung auf. Das Formular für den Lastschrifteinzug finden Sie auch hier im Downloadbereich.
Für Fragen stehen Ihnen die u.a. Sachbearbeiter zur Verfügung.
Für die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Downloads:
Herr
Noel
Burlet
241
Herr
Yannik
Kroppenberg
241
Frau
Monika
Löhrer
242
Frau
Anita
Cornetz
242
Frau
Laura
von Broich
241