Suchtext
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Hundesteuer
Leistungsbeschreibung
Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Eschweiler ist hundesteuerpflichtig.
Beginn
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden.
Bei einer Haltung auf Probe oder zum Anlernen, spätestens dann, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.
Hundesteuersätze: jährlich
1 Hund | 86,00 Euro |
2 Hunde | 105,00 Euro je Hund |
ab 3 Hunde | 123,00 Euro je Hund |
1 gefährlicher Hund | 614,00 Euro |
ab 2 gefährliche Hunde | 767,00 Euro je Hund |
Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde der Rassen:
1. | Pitbull Terrier | |
2. | American Staffordshire Terrier | |
3. | Staffordshire Bullterrier | |
4. | Bullterrier | |
5. | Alano | |
6. | American Bulldog | |
7. | Bullmastiff | |
8. | Mastiff | |
9. | Mastino Espanol | |
10. | Mastino Napolentano | |
11. | Fila Brasileiro | |
12. | Dogo Argentino | |
13. | Rottweiler | |
14. | Tosa Inu |
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Fälligkeit
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist jährlich am 01.07. fällig.
Auf Antrag wird jedoch die vierteljährliche Zahlungsweise zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. gewährt. Diese Ausnahmeregelung soll insbesondere für die Besitzer mehrerer Hunde bzw. die Halter von gefährlichen Hunden gelten.
Es wird gebeten, im Bedarfsfall einen entsprechenden Antrag möglichst kurzfristig zu Jahresbeginn zu stellen.
Steuerbefreiung
Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für die Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilflosen Personen dienen, jedoch nur für einen Hund. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H" besitzen.
Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die der Halter nachweislich vom Tierheim Aachen übernommen hat. Die Steuerbefreiung gilt höchstens für 2 Jahre, beginnend mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist, jedoch nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde.
Der Antrag auf Steuerbefreiung ist spätestens zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes schriftlich bei der Stadt Eschweiler zu stellen.
Steuerermäßigung
Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§19- 27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.
Ferner wird auf Antrag die Steuer für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Eschweiler anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt. Die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Steuerbefreiung/Steuerermäßigung
Der Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung muss schriftlich bei der Stadt gestellt werden.
Der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist innerhalb von zwei Wochen der Stadt anzuzeigen.
Ordnungswidrigkeiten
Eine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht angemeldeten oder unter falscher Rasse angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann
Beantragung, Verfahren
Die Anträge zur Hundesteuer-Anmeldung sowie zur Hundesteuer-Abmeldung stehen Ihnen als pdf-Dateien zum Download zur Verfügung. Sie können diese Formulare mit Hilfe des kostenlos erhältlichen Programms Adobe Readers öffnen und ausdrucken. Nach dem Ausfüllen können Sie diese Formulare an die Stadtverwaltung senden, faxen oder bei einer Vorsprache im Rathaus mitbringen.
Zuständigkeiten:
Hundehalter A-K: Frau Foerster
Hundehalter L-Z: Frau Gronen
Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes online vorzunehmen. Hierbei können Sie am Bildschirm ein Formular ausfüllen und mit einem „Klick" an die Stadtverwaltung senden. Folgen Sie dazu einfach dem nachstehenden Link.
Jede persönlichen Zwecken dienende Hundehaltung im Stadtgebiet Eschweiler ist hundesteuerpflichtig.
Beginn
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes muss die Anmeldung zur Hundesteuer vorgenommen werden.
Bei einer Haltung auf Probe oder zum Anlernen, spätestens dann, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.
Hundesteuersätze: jährlich
1 Hund | 86,00 Euro |
2 Hunde | 105,00 Euro je Hund |
ab 3 Hunde | 123,00 Euro je Hund |
1 gefährlicher Hund | 614,00 Euro |
ab 2 gefährliche Hunde | 767,00 Euro je Hund |
Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde der Rassen:
1. | Pitbull Terrier | |
2. | American Staffordshire Terrier | |
3. | Staffordshire Bullterrier | |
4. | Bullterrier | |
5. | Alano | |
6. | American Bulldog | |
7. | Bullmastiff | |
8. | Mastiff | |
9. | Mastino Espanol | |
10. | Mastino Napolentano | |
11. | Fila Brasileiro | |
12. | Dogo Argentino | |
13. | Rottweiler | |
14. | Tosa Inu |
sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.
Fälligkeit
Die Steuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und ist jährlich am 01.07. fällig.
Auf Antrag wird jedoch die vierteljährliche Zahlungsweise zu den Fälligkeitsterminen 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. gewährt. Diese Ausnahmeregelung soll insbesondere für die Besitzer mehrerer Hunde bzw. die Halter von gefährlichen Hunden gelten.
Es wird gebeten, im Bedarfsfall einen entsprechenden Antrag möglichst kurzfristig zu Jahresbeginn zu stellen.
Steuerbefreiung
Eine Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für die Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilflosen Personen dienen, jedoch nur für einen Hund. Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „H" besitzen.
Auf Antrag wird eine Steuerbefreiung für Hunde gewährt, die der Halter nachweislich vom Tierheim Aachen übernommen hat. Die Steuerbefreiung gilt höchstens für 2 Jahre, beginnend mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aus der Einrichtung übernommen worden ist, jedoch nur für einen Hund und nicht für gefährliche Hunde.
Der Antrag auf Steuerbefreiung ist spätestens zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes schriftlich bei der Stadt Eschweiler zu stellen.
Steuerermäßigung
Für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§19- 27 SGB-II) erhalten sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehende Personen wird die Steuer auf Antrag auf die Hälfte ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.
Ferner wird auf Antrag die Steuer für Hunde, die zu Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Rettungszwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt Eschweiler anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben, auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 ermäßigt. Die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.
Steuerbefreiung/Steuerermäßigung
Der Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung muss schriftlich bei der Stadt gestellt werden.
Der Wegfall der Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder -ermäßigung ist innerhalb von zwei Wochen der Stadt anzuzeigen.
Ordnungswidrigkeiten
Eine nicht rechtzeitige Anmeldung oder das Halten eines nicht angemeldeten oder unter falscher Rasse angemeldeten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann
Beantragung, Verfahren
Die Anträge zur Hundesteuer-Anmeldung sowie zur Hundesteuer-Abmeldung stehen Ihnen als pdf-Dateien zum Download zur Verfügung. Sie können diese Formulare mit Hilfe des kostenlos erhältlichen Programms Adobe Readers öffnen und ausdrucken. Nach dem Ausfüllen können Sie diese Formulare an die Stadtverwaltung senden, faxen oder bei einer Vorsprache im Rathaus mitbringen.
Zuständigkeiten:
Hundehalter A-K: Frau Foerster
Hundehalter L-Z: Frau Gronen
Außerdem bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Anmeldung oder Abmeldung eines Hundes online vorzunehmen. Hierbei können Sie am Bildschirm ein Formular ausfüllen und mit einem „Klick" an die Stadtverwaltung senden. Folgen Sie dazu einfach dem nachstehenden Link.
Frau
Alexandra
Gronen
544 a
Frau
Melanie
Foerster
544a