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Urkundenservice
Leistungsbeschreibung
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.
Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig oder mit Übersetzungshilfe ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind.
Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen ggf. andere Gebühren an. Nähere Einzelheiten erteilt das Standesamt.
Erforderliche Unterlagen
Bei schriftlicher Anforderung sind eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ggf. die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.
Bei persönlicher Vorsprache (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern nicht der Berechtigte selbst vorspricht, ist zusätzlich eine Vollmacht des Berechtigten bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.
Voraussetzungen
Berechtigt, die Urkunden zu erhalten, ist nach dem Personenstandsgesetz jede Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatte, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen erhalten die Urkunden nur mit schriftlicher Vollmacht eines Berechtigten oder durch Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses.
Verfahrensablauf
Personenstandsurkunden können, wie folgt, beantragt werden:
- online über das Bürgerportal (als Bezahlverfahren stehen PayPal, giropay oder paydirekt zur Auswahl), erreichbar unter service.eschweiler.de
- schriftliche Anforderung an folgende Email-Adresse: standesamt@eschweiler.de (*)
- schriftliche Anforderung per Fax an folgende Nummer: 02403 71-325
- schriftliche Anforderung an folgende Postanschrift:
- persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Die Übersendung von Personenstandsurkunden aufgrund telefonischer Anforderung ist nicht möglich.
* Sollten Sie sich für die Anforderung per Email entscheiden, nutzen Sie bitte ausschließlich die angegebene Email-Adresse. Bei der Nutzung von Suchmaschinen im Internet gibt es Firmen, die Ihnen die Beschaffung von Personenstandsurkunden anbieten. Dies ist zwar legal, führt aber dazu, dass neben der Gebühr, die das Standesamt für die Erteilung von Urkunden erhebt, weitere Bearbeitungsgebühren anfallen, die durch diese Firmen erhoben werden.
Gebühren
Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.
Die Auskunft aus dem oder die Einsicht in ein Personenstandsbuch kostet 6,00 €.
Bei schriftlicher Anforderung gebührenpflichtiger Urkunden erfolgt die Übersendung der Urkunden nach Zahlung der Gebühr per Vorkasse.
Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.
Zahlungsweisen
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
- Paypal
- paydirekt
- giropay
- Überweisung
- Überweisung/Zahlschein
Weitere Informationen
Antragstellung
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Ansprechpartner
Frau Gerdi Klaes: Tel.: 02403 71-595
Frau Inge Fuchs: Tel.: 02403 71-637
Frau Alexandra Hoven: Tel.: 02403 71-255
Frau Martina Rewerts: Tel.: 02403 71-503
Herr Heinz Schmitz: Tel.: 02403 71-460
Personenstandsurkunden erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt des Ortes, an dem der Personenstandsfall beurkundet wurde, d. h.
- Geburtsurkunden beim Standesamt des Geburtsortes
- Eheurkunden beim Standesamt des Eheschließungsortes
- Lebenspartnerschaftsurkunden bei dem Standesamt, bei dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde
- Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes
Das Gleiche gilt für beglaubigte Abschriften sowie Auskünfte aus diesen Personenstandsregistern. Andere Standesämter sind zur Beglaubigung „fremder“ Urkunden nicht befugt.
Auf Wunsch werden Personenstandsurkunden auch mehrsprachig oder mit Übersetzungshilfe ausgestellt, wodurch evtl. Übersetzungen nicht erforderlich sind.
Personenstandsurkunden unterliegen folgenden Aufbewahrungsfristen:
- Geburtsurkunden 110 Jahre
- Eheurkunden 80 Jahre
- Sterbeurkunden 30 Jahre
Sofern ältere Urkunden benötigt werden, handelt es sich um Archivgut. Für die Erteilung dieser Urkunden fallen ggf. andere Gebühren an. Nähere Einzelheiten erteilt das Standesamt.
Bei schriftlicher Anforderung sind eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses und ggf. die Vollmacht bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses beizufügen.
Bei persönlicher Vorsprache (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung) ist in jedem Fall der Personalausweis/Reisepass oder ein sonstiger Lichtbildausweis vorzulegen. Sofern nicht der Berechtigte selbst vorspricht, ist zusätzlich eine Vollmacht des Berechtigten bzw. der Nachweis des rechtlichen Interesses (z. B. Aufforderungsschreiben einer Behörde, dass die Urkunde dort benötigt wird) vorzulegen.
Die Gebühr für die Erteilung einer Personenstandsurkunde beträgt 10,00 €. Für ein weiteres Exemplar der gleichen Urkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und erteilt wird, beträgt die Gebühr 5,00 €.
Die Auskunft aus dem oder die Einsicht in ein Personenstandsbuch kostet 6,00 €.
Bei schriftlicher Anforderung gebührenpflichtiger Urkunden erfolgt die Übersendung der Urkunden nach Zahlung der Gebühr per Vorkasse.
Für Zwecke der gesetzlichen Sozialversicherung sind die Urkunden gebührenfrei.
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Gerdi
Klaes
145
Frau
Inge
Fuchs
143
Frau
Alexandra
Hoven
145
Frau
Martina
Rewerts
144
Herr
Heinz
Schmitz
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