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Aufbruchgenehmigung
Leistungsbeschreibung
Bei Aufbrüchen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist die Genehmigung des jeweiligen Baulastträgers notwendig. In diesen Fällen nennen Ihnen die u.a. Mitarbeiter gerne die zuständigen Ansprechpartner.
Ein Antrag zum „Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche" ist erforderlich bei Baumaßnahmen die ganz oder teilweise in der öffentlichen Verkehrsfläche stattfinden (z.B. Verlegung von Versorgungsleitungen, Aufgrabungen infolge von Arbeiten an Hausfassaden z.B. bei Kelleraußenwandisolierung, Wärmedämmung oder Verklinkerung der Fassade u.ä.). Die nötigen Arbeiten dürfen nur durch Fachunternehmen mit einer Eintragung in der „Handwerksrolle Straßenbau" oder einer IHK-Eintragung ausgeführt werden, zudem ist von diesen Fachunternehmen vor Beginn der Arbeiten ein Antrag zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung beim Ordnungsamt der Stadt Eschweiler (Abteilung für Gefahrenabwehr und Verkehrslenkung) zu stellen
Beantragung, Verfahren
Grundsätzlich ist bei baulicher Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche immer die Genehmigung des Straßenbaulastträgers, i.d.R. der Stadt Eschweiler einzuholen. Im Falle eines Aufbruchs ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das erforderliche Formular steht zum Download bereit. Zum Ansehen, Ausfüllen und Ausdrucken des Formulars muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zz. 18,-€ je angefangene 30 Minuten, sie bemisst sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand. Die Kosten des Aufbruchs und der Wiederherstellung der Verkehrsfläche trägt der Antragsteller.
Benötigte Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie ein Lageplan im
Maßstab 1:250, in dem Angaben über Lage, Breite, Länge und Tiefe des geplanten Aufbruchs sowie über ggf. zu versetzende Verkehrszeichen und Beleuchtungsmaste enthalten sein müssen erforderlich.
Ansprechpartner
Herr Benjamin Charlier: Tel.: 02403 71-633
Herr Mohamad Alnassan: Tel.: 02403 71-688
Bei Aufbrüchen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten ist die Genehmigung des jeweiligen Baulastträgers notwendig. In diesen Fällen nennen Ihnen die u.a. Mitarbeiter gerne die zuständigen Ansprechpartner.
Ein Antrag zum „Aufbruch einer öffentlichen Verkehrsfläche" ist erforderlich bei Baumaßnahmen die ganz oder teilweise in der öffentlichen Verkehrsfläche stattfinden (z.B. Verlegung von Versorgungsleitungen, Aufgrabungen infolge von Arbeiten an Hausfassaden z.B. bei Kelleraußenwandisolierung, Wärmedämmung oder Verklinkerung der Fassade u.ä.). Die nötigen Arbeiten dürfen nur durch Fachunternehmen mit einer Eintragung in der „Handwerksrolle Straßenbau" oder einer IHK-Eintragung ausgeführt werden, zudem ist von diesen Fachunternehmen vor Beginn der Arbeiten ein Antrag zur Sperrgenehmigung und Verkehrslenkung beim Ordnungsamt der Stadt Eschweiler (Abteilung für Gefahrenabwehr und Verkehrslenkung) zu stellen
Beantragung, Verfahren
Grundsätzlich ist bei baulicher Veränderung der öffentlichen Verkehrsfläche immer die Genehmigung des Straßenbaulastträgers, i.d.R. der Stadt Eschweiler einzuholen. Im Falle eines Aufbruchs ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Das erforderliche Formular steht zum Download bereit. Zum Ansehen, Ausfüllen und Ausdrucken des Formulars muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Die Gebühr für die Genehmigung beträgt zz. 18,-€ je angefangene 30 Minuten, sie bemisst sich nach dem jeweiligen Bearbeitungsaufwand. Die Kosten des Aufbruchs und der Wiederherstellung der Verkehrsfläche trägt der Antragsteller.
Benötigte Unterlagen
Zur Bearbeitung des Antrags sind ein vollständig ausgefülltes Antragsformular sowie ein Lageplan im
Maßstab 1:250, in dem Angaben über Lage, Breite, Länge und Tiefe des geplanten Aufbruchs sowie über ggf. zu versetzende Verkehrszeichen und Beleuchtungsmaste enthalten sein müssen erforderlich.
Herr
Benjamin
Charlier
433
Herr
Mohamad
Alnassan
433