Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete

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Unbegleitete Minderjährige Geflüchtete

Unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (UmA) sind Kinder und Jugendliche, die aus Krisengebieten der ganzen Welt ohne Personensorgeberechtigte oder ausweislich legitimierte Erwachsene in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und bei der Einreise das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Bereits mehr als die Hälfte aller Flüchtlinge weltweit sind Kinder. Die Gründe, weshalb sie ihre Heimat verlassen, sind vielfältig. Manche werden auf der Flucht von ihren Eltern getrennt. Viele müssen jedoch die gefährlichen Fluchtrouten von vornherein allein auf sich nehmen.

Kinder auf der Flucht sind nicht nur einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt, sondern müssen auch die Schwierigkeiten, die die Asylverfahren in den Ankunftsländern mit sich bringen, meistern.

Sie wurden unter den Schutz der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen gestellt. Unabhängig von Herkunft, Religion und Geschlecht haben sie dieselben Rechte wie andere in Deutschland lebende Kinder, Jugendliche und Heranwachsende nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe) und fallen deshalb auch in die Zuständigkeit der örtlichen Jugendämter.

 

Bist du selber betroffen, findest du hier Hilfe.

Sollten Sie jemanden kennen, der unter diese Kategorie fällt, können Sie hier Hilfe für die Person beantragen.

Informationen zum Verfahren finden Sie unter folgendem Link auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch:

https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/UnbegleiteteMinderjaehrige/unbegleiteteminderjaehrige-node.html

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson