Förderprogramm "Steckersolargeräte"

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Förderprogramm "Steckersolargeräte"

Die Energiewende ist ein zukunftsweisendes Thema, das alle Menschen betrifft. Der Umstieg auf erneuerbare Energien schützt unsere Gesundheit, verbessert die Energiesicherheit und stärkt den Wohlstand vor Ort. Um allen Bürgerinnen und Bürgern in Eschweiler eine aktive Beteiligung an der Energiewende zu ermöglichen, möchte die Stadt Eschweiler Sie bei der Anschaffung von sogenannten Steckersolargeräten finanziell unterstützen.

Steckersolargeräte (beispielsweise Balkonkraftwerke, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlagen) bestehen aus einzelnen Photovoltaik-Modulen, die in eine haushaltsübliche Steckdose eingesteckt werden können und so direkt Strom in das Haushaltsnetz einspeisen. Sie können in unterschiedlichen Arten an einem Gebäude angebracht werden.

Anträge können von allen Personen gestellt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Erstwohnsitz in Eschweiler haben. Gefördert werden ausschließlich Neugeräte. Die Höhe der Förderung beträgt pauschal 100 €. Pro Person und Wohneinheit wird nur ein Gerät gefördert.

Nur vollständige und korrekt ausgefüllte Anträge können berücksichtigt werden. Lesen Sie daher vor der Antragstellung bitte die Förderrichtlinie und den Bereich „Häufig gestellte Fragen“ komplett durch. Diese finden Sie auf folgender Internetseite: www.eschweiler.de/foerderung-stecker-pv

Bitte beachten Sie: Auf Grund der aktuellen Entwicklungen wird der Haushalt 2024 der Stadt Eschweiler erst zu einem späteren Zeitpunkt aufgestellt und genehmigt werden können. Bis dahin gelten die strengen Regeln der vorläufigen Haushaltsführung. Die Auszahlung der Zuwendungen kann daher erst erfolgen, wenn die Mittel im Haushalt 2024 eingestellt werden und dieser genehmigt wurde. Mit dem Beschluss des Haushaltes für 2024 wird im Verlauf des Jahres 2024 gerechnet.

Zum Antragsformular gelangen Sie ab Montag, dem 11.12.2023, um 9 Uhr über einen Klick auf die entsprechende Schaltfläche auf der rechten Seite.

  1. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich online hier auf dieser Seite ab Montag, dem 11.12.2023, um 9 Uhr über die Verlinkung oben rechts. Sie werden durch das Antragsformular geführt.
  2. Der Antrag wird von der Stadt Eschweiler geprüft.
  3. Falls der Antrag vollständig und korrekt ausgefüllt ist und das Gerät entsprechend der Richtlinie förderfähig ist, erhalten Sie per E-Mail einen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Falls der Antrag nachgebessert werden muss, erhalten Sie darüber ebenfalls eine Information per E-Mail.
  4. Nachdem Sie den vorläufigen Bewilligungsbescheid erhalten haben, können Sie das Gerät kaufen.
  5. Nach dem Kauf müssen Sie das Gerät zunächst beim örtlichen Netzbetreiber (Regionetz, https://www.regionetz.digital/einspeisung ) und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ( https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ ) anmelden. Nachdem das Gerät in beiden Fällen korrekt angemeldet ist, dürfen Sie es in eine haushaltsübliche Steckdose einstecken und damit in Betrieb nehmen.
  6. Per E-Mail senden Sie dann folgende Unterlagen an die Stadt Eschweiler:
    1. eine Kopie der Rechnung(en), aus denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen (die Rechnung muss auf die antragstellende Person ausgestellt sein)
    2. eine Kopie des Zahlungsnachweises (Quittungsbeleg, Kontoauszug oder Kaufbeleg)
    3. eine Kopie der Registrier-/Anmeldebestätigung des Steckersolargeräts beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
    4. ein Foto der installierten Anlage
  7. Diese Unterlagen werden ebenfalls von der Stadt Eschweiler geprüft.
  8. Falls Unterlagen fehlen oder fehlerhaft sind und eine Nachbesserung möglich ist, werden Sie zur Nachbesserung aufgefordert. Falls alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, erhalten Sie eine entsprechende Rückmeldung.
  9. Falls und sobald die Mittel für das Förderprogramm im Haushalt der Stadt Eschweiler für 2024 genehmigt werden, erhalten Sie den endgültigen Bewilligungsbescheid per Post und gleichzeitig wird der im Bewilligungsbescheid angegebene Geldbetrag auf das Konto ausgezahlt, das Sie im Förderantrag angegeben haben.

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