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Bekanntmachung zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Antrag der RWE Power AG [...] Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden [...]

Kurzbeschreibung

Bekanntmachung zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis, hier: 

Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031“

Aktenzeichen: 60.90.01-011/2024-002   

Beschreibung

Bezirksregierung Arnsberg

Bekanntmachung zu einer wasserrechtlichen Erlaubnis

Aktenzeichen: 60.90.01-011/2024-002                                                  Düren, 16.05.2025

Antrag der RWE Power AG auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden im Zeitraum 2025-2031“

 

Nach § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG NRW

 

Auf Grundlage der §§ 8 und 9 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.3.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde durch den Bescheid der Bezirksregierung Arnsberg vom 06.03.2025 (Az. 60.90.01-011/2024-002) der Wasserrechtsantrag der RWE Power AG, RWE Platz 2, 45141 Essen vom 30.01.2024 für die Fortsetzung der Entnahme und Ableitung von Grundwasser für die Entwässerung des Tagebaus Inden für den Zeitraum 2025 bis 2031 zugelassen. Die wasserrechtliche Erlaubnis enthält Nebenbestimmungen, die über die in den ausgelegten Antragsunterlagen dargestellten Schutzvorkehrungen hinausgehen. Zudem wurde in der wasserrechtlichen Erlaubnis über die im Verfahren erhobenen Einwendungen entschieden.

Die Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Grundwasser aus den durchlässigen Bereichen der Horizonte OSTW, 9B, 8, 7 (A/ C /E), 6D, 6B, 2-5, 04-09, innerhalb der in Anlage 2 zu diesem Bescheid festgelegten Entnahmebereiche mittels Brunnen zu entnehmen, zutage zu fördern und abzuleiten. Die Grundwasserabsenkung ist so zu betreiben, dass eine ausreichende Standsicherheit der Tagebauböschungen und der Arbeitsebenen einschließlich des Liegenden des Tagebaus gewährleistet ist. Die Entwässerungsmaßnahmen sind örtlich und zeitlich so durchzuführen, dass für das jeweilige Absenkungsziel nur das geringstmögliche Vorratsvolumen an Grundwasser entfernt wird.

In dem Verfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Die Auswirkungen der Maßnahmen auf die Umwelt wurden bei den fachgesetzlichen Entscheidungen berücksichtigt.

 

Die sofortige Vollziehung der genannten Erlaubnis wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

Die wasserrechtliche Erlaubnis sowie eine Ausfertigung des festgestellten Plans stehen in der Zeit vom 30.06.2025 bis zum 13.07.2025 (einschließlich) auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg unter

https://www.bra.nrw.de/bekanntmachungen

sowie auf der Internetseite des zentralen Portals Umweltverträglichkeitsprüfungen Nordrhein-Westfalen (§ 20 UVPG)

www.uvp-verbund.de/nrw

zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.

Des Weiteren liegen der Antrag und die wasserrechtliche Erlaubnis im vorgenannten Zeitraum in den nachfolgend benannten Gebäuden während der unten angegebenen Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus:

Gemeinde Aldenhoven

Gemeindeverwaltung
Aldenhoven
Dietrich-Mülfahrt-Str. 11-13,
2. Etage, Zimmer 29
52457 Aldenhoven

Mo. – Do.: 08:30 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Di.: 14:00 - 16:00 Uhr und
Do.: 14:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:30 - 13:00 Uhr
Es wird um eine vorherige Anmeldung über die Nummern 02464 586-141 oder 02464 586-140 oder über das Funktionspostfach gebeten.

Gemeinde Gangelt

Gemeinde Gangelt,
Fachbereich Bauen und Planen
Burgstraße 10,
1. OG, Raum 202
52538 Gangelt

Mo. – Fr.: 08:15 - 12:30 Uhr,
Di.: 14:00 - 16:00 Uhr und
Do.: 14:00 - 17:30 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Gemeinde Inden

Gemeinde Inden
Rathausplatz 1
1.OG, Zimmer 122
52459 Inden

Mo., Mi., und Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr,

Di.: 14.00 - 16.00 Uhr,

Do.: 14:00 - 17:30 Uhr

Es wird um eine vorherige Anmeldung bei Herrn Krüger (Tel. 02465 3949; skrueger@inden.de) gebeten.

Gemeinde Merzenich

Gemeinde Merzenich
Fachbereich Planen und Bauen
Valdersweg 1

2. OG, Raum 18 u. 20
52399 Merzenich

Mo., Mi., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Mo.: 14:00 - 16:30 Uhr,
Mi.: 14:00 - 16:00 Uhr und
Do.: 14:00 - 18:00 Uhr
Di.: geschlossen
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Gemeinde Langerwehe

Gemeinde Langerwehe,
Bauamt
Schönthaler Str. 4
1. Etage, Zimmer 123
52379 Langerwehe

Mo. – Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Di.: 14:00 - 16:00 Uhr und
Do.: 14:00 - 17:45 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Gemeinde Niederzier

Gemeinde Verwaltung,
Abteilung 4, Fachbereich Bauen und Planen
Rathausstraße 8,
Burggebäude, Untergeschoss Raum 3
52382 Niederzier

Mo. – Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr,
zusätzlich Di.: 12:30 - 16:00 Uhr und
Do.: 14:00 - 18:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Gemeinde Nörvenich

Gemeinde Nörvenich
Fachbereich Planen und Bauen
Bahnhofstr. 25,
1. OG, Zimmer 44
52388 Nörvenich

Mo. – Fr.: 09:00 - 15:00 Uhr,
Es wird um eine telefonische Terminabsprache gebeten.
02426 104-141 o.

02426 101-139

Gemeinde Kreuzau

Rathaus Kreuzau,
Fachbereich Zentrale Dienste
Bahnhofstraße 7,
EG Raum 130
52372 Kreuzau

Mo. – Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Di.: 13:30 - 16:00 Uhr und
Do.: 13:30 - 17:00 Uhr
Es wird um eine vorherige Anmeldung gebeten.

 

Claudia Heinen, 02422 507-234

E-Mail: amtsblatt@kreuzau.de

Gemeinde Selfkant

Gemeinde Selfkant,
Fachbereich Bauen und Planen
Am Rathaus 13
1. Etage, Raum 33
52538 Selfkant

Mo. – Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Mo.: 14:00 - 16:00 Uhr und
Do.: 14:00 - 17:30 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Gemeinde Swisttal

Rathaus Gemeinde Swisttal

Rathausstraße 115
1.OG, Raum 34 u. 37
53913 Swisttal-Ludendorf

Mo., Di., Do. u Fr: 08:00 - 12:00 Uhr,
zusätzlich: Di. u. Do. 14:00 - 16 Uhr
Der Ort der Einsichtnahme ist nicht barrierefrei. Personen, welche aufgrund einer Behinderung diesen Ort nicht erreichen können, werden gebeten unter der Telefonnummer (02255) 309-619 eine Möglichkeit der Einsichtnahme und eventuell der Abgabe einer Stellungnahme zu vereinbaren.

Gemeinde Waldfeucht

Stadt Waldfeucht,
Fachbereich 4 - Bauen
Lambertusstraße 13,
Raum 6
52525 Waldfeucht

Mo. – Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich Mi.: 13:30 - 17:30 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Gemeinde Vettweiß

Rathaus der Gemeinde
Vettweiß,
Gereonstraße 14,
EG, Raum 003
52391 Vettweiß

Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Dienstag 14:00 - 15:30 Uhr
und Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Gemeinde Weilerswist

Gemeinde Weilerswist
Zentrale
Bonner Straße 29,
EG, Foyer
53919 Weilerswist

Mo - Fr: 08:00 - 12:30 Uhr,
zusätzlich Mo. u. Do.: 14 – 16 Uhr
Di: 14:00 - 18:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Alsdorf

Stadt Alsdorf
A 61 - Amt für Planung und Umwelt
Hubertusstraße 17
6. Etage, Tafeln vor den Büros 603 und 604
52477 Alsdorf

Mo. – Do.: 08:30 - 12:00 Uhr,
Fr.: 08.30 -13.00 Uhr
Mo.: 14.00 -18.00 Uhr
Di. – Do.: 14.00 – 15.30 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Bad Münstereifel

Rathaus Bad Münstereifel;
Aufgrund der Hochwasserschäden nutzen Sie bitte die Eingangstür in der Marktstraße 15.
Markstraße 15
2. OG Raum 130
53902 Bad Münstereifel

Mo. – Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr,
zusätzlich Do.: 14:00 - 18:00 Uhr
Es wird um eine vorherige Terminabsprache bei Herrn Wassong (02253 505-176) oder bei Herrn Metzen (0253 505-200) oder per Mail: stadtwerke@bad-muenstereifel.de gebeten.

Stadt Baesweiler

Verwaltungsgebäude,
gegenüber von der Zentrale
Grabenstraße 11,
Riegel A, Etage 1, Flur
52499 Baesweiler

Mo. – Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Di.: 14:00 - 17:30 Uhr und
Do.: 14:00 - 16:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Düren

Stadt Düren
Kaiserplatz 2 - 4,
Raum 005
52349 Düren

Mo. – Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14.00 – 16.00 Uhr
Do.: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 17:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Eschweiler

Stadt Eschweiler
Fachbereich für Tiefbau, Grünflächen und Baubetriebshof
Johannes-Rau-Platz 1
4. Etage Raum 450
52249 Eschweiler

Mo. – Mi.: 08:00 - 15:30 Uhr
Do.: 08:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr
Es wird um eine telefonische Terminabsprache gebeten bei Frau Martina Quilitz
martina.quilitz@eschweiler.de
Tel: 02403 71-437 oder bei
HerrnGino Chico
gino.chico@eschweiler.de
Tel: 02403 71-717.

Stadt Euskirchen

Stadtverwaltung
Euskirchen,
Fachbereich 9, Abteilung Planung
Kölner Straße 75
EG, Information
53879 Euskirchen

Mo., Mi, Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr
Di. und Do.: 08:30 - 16:30 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Geilenkirchen

Bürgerbüro der
Stadt Geilenkirchen
Markt 9
52511 Geilenkirchen

Mo., Di.: 8:00 - 12:30 Uhr,

Mi.: 08:00 - 12:30 Uhr und
14:00 - 16:30 Uhr

Do.: 08:00 – 12:30 u. 14:00 – 16:30 Uhr

Fr.: 08:00 – 12.30 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Heinsberg

Stadt Heinsberg,
Amt für Stadtentwicklung
und Bauverwaltung
Apfelstraße 60,
6. Etage, Raum 604
52525 Heinsberg

Mo. – Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr,
zusätzlich Mo.: 14:00 - 17:00 Uhr und Do.: 14:00 - 16:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Herzogenrath

Stadtverwaltung Herzogenrath;
Haupt- und Personalamt, Abt. 101
Zentrale Dienste
Rathausplatz 1,
2. Etage, Raum 221
52134 Herzogenrath

Mo. – Do.: 08:30 - 12:30 Uhr,
zusätzlich Mo - Di: 14:00 - 15:30 Uhr,
Do.: 14:00 - 17:30 Uhr und
Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr
Es wird um eine vorherige Anmeldung unter 02406/83-235 gebeten.

Stadt Hückelhoven

Amt für Stadtplanung
und Liegenschaften
Rathausplatz 1,
3. Etage, Raum 3.10
41836 Hückelhoven

Mo. – Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Mo.: 14:00 - 16:00 Uhr und Do.: 14:00 - 17:30 Uhr

Stadt Jülich

Tiefbauamt der Stadt
Jülich, Nebengebäude des Neuen Rathauses
Zimmer 310
Große Rurstraße 17
52428 Jülich

Mo. – Fr.: 08:30 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Do.: 14:00 - 18:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Linnich

Stadt Linnich,
Fachbereich 3 Bauen
und Planen
Rurdorfer Str. 64,
2. Etage Raum 204
52441 Linnich

Mo. – Fr.: 8:00 - 12:00 Uhr, zusätzlich
Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Anmeldung an der Rezeption des Rathauses im Erdgeschoss erforderlich

Stadt Nideggen

Bauamt Stadt Nideggen
FB II/SG 3
Monschauer Str. 2
52385 Nideggen

Mo. – Fr.: 08:00 – 15.30 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Stolberg

Stadtverwaltung Stolberg,
III/61.1 - Abteilung für
Stadtentwicklung und Umwelt
Zweifaller Straße 277,
2. Etage
52224 Stolberg

Mo. – Mi.: 08:00 - 16:00 Uhr,
Do.: 08:00 - 17:30 Uhr
Fr.: 08:00 - 12:30 Uhr
Ein Termin zur Einsichtnahme der Unterlagen ist vorab unter Stadtentwicklung@stolberg.de zu vereinbaren.

Stadt Mechernich

Stadtverwaltung Mechernich,
Fachbereich 2 Stadtentwicklung
Bergstraße 1
1. OG, Flur
53894 Mechernich

Mo. - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr,
zusätzlich Do: 14:00 - 18:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Übach-Palenberg

Stadt Übach-Palenberg,
Fachbereich Stadtentwicklung
Rathausplatz 4
Etage: C 2, Raum C 2.02
52531 Übach-Palenberg

Mo., Di., Mi., Do.: 09:00 - 12:00 Uhr,
oder nach Vereinbarung
Es wird um eine vorherige Anmeldung (d.mohr@uebach-palenberg.de; Tel.: 02451 9796118) gebeten.

Stadt Wassenberg

Fachbereich 6
"Planen und Bauen"
der Stadt Wassenberg
Roermonder Straße 25 - 27,
Zimmer N02/N06
41849 Wassenberg

Mo. – Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr,
zusätzlich Mo: 14:00 - 16:00 Uhr,
Di: 14:00 - 16:00 Uhr und
Do: 14:00 - 16:00 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

Stadt Würselen

Stadt Würselen
A 61 Planungsamt
Rathaus Morlaixplatz 1
5. Ebene
52146 Würselen

Mo. – Fr.: 07:30 – 12:30 Uhr,
Mo u. Mi: 14:00 – 16:00 Uhr,
Di u. Do: 14:00 – 18:00 Uhr
Bitte um vorherige Anmeldung bei stadtplanung@wuerselen.de oder unter der Telefonnummer 02405 - 67 6101.

Stadt Zülpich

Stadt Zülpich
Team 401
Markt 21,
2. OG, Raum 211
53909 Zülpich

Mo. – Fr.: 08:30 - 12:30 Uhr,
zusätzlich Do: 14:00 - 17:30 Uhr
Es ist keine Anmeldung zur Einsichtnahme erforderlich.

 

 

 

Die wasserrechtliche Erlaubnis wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt.

Die wasserrechtliche Erlaubnis gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 4 VwVfG NRW).

Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist kann die wasserrechtliche Erlaubnis von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch bei der

Bezirksregierung Arnsberg

Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Dezernat 61,

Josef-Schregel-Straße 21

52349 Düren

oder

wasserwirtschaft-braunkohle@bra.nrw.de

 

angefordert werden.

Der verfügende Teil der wasserrechtlichen Erlaubnis lautet:

Der RWE Power AG, RWE Platz 2 in 45141 Essen wird die mit Schreiben vom 30. Januar 2024 beantragte wasserrechtliche Erlaubnis für die Fortführung der Sümpfung für den weiteren Betrieb des Braunkohlentagebaus Inden zum Zwecke insbesondere der Standsicherheit von Böschungen und Sohlen, unter folgenden Maßgaben erteilt:

1.1   Die Erlaubnis beinhaltet die Befugnis, Grundwasser aus den durchlässigen Bereichen der Horizonte OSTW, 9B, 8, 7 (A/ C /E), 6D, 6B, 2-5, 04-09, innerhalb der in Anlage 2 zu diesem Bescheid festgelegten Entnahmebereiche mittels Brunnen zu entnehmen, zutage zu fördern und abzuleiten.

1.2   Die maximal zulässige Entnahmemenge beträgt 67 Mio. m³/a.

1.3   Die Grundwasserabsenkung ist so zu betreiben, dass eine ausreichende Standsicherheit der Tagebauböschungen und der Arbeitsebenen einschließlich des Liegenden des Tagebaus gewährleistet ist. Die Entwässerungsmaßnahmen sind örtlich und zeitlich so durchzuführen, dass für das jeweilige Absenkungsziel nur das geringstmögliche Vorratsvolumen an Grundwasser entfernt wird.

1.4   Die sofortige Vollziehung der unter Ziffer 1 genannten Erlaubnis wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.

 

Wesentliche Rechtsgrundlagen

Der Bescheid ergeht insbesondere aufgrund folgender Rechtsvorschriften:

  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) – vom 31.07.2009 (BGBl. I 2009 S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409).
  • Landeswassergesetz (LWG) vom 16.07.2016 (GV. NW. 1995 S. 926), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW. S. 559), in Kraft getreten am 16. Juli 2016; zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1470).
  • Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) vom 03.02.2015 Anlage Verzeichnis Anhang II, lfd. Nr. 2 Wasserrecht, zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Mai 2019 (GV. NRW. S. 233), in Kraft getreten am 1. Juni 2019.
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88).
  • Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. I S. 236).

Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Neufassung vom 12. November 1999, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 230).

  • Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344).
  • Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2240).

 

Die genannten Gesetze und Verordnungen sind in der jeweils aktuellen Fassung angewendet worden.

 

Die Rechtsbehelfsbelehrung des Beschlusses lautet:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster erhoben werden.

 

Im Auftrag:

André Küster

 

Zuständige Einrichtungen

  • Kanalbau
      • Hovermühle 14
      • 52249 Eschweiler
      • Adresszusatz:
        Gebäude E.1.1