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Grenzwerte in Deutschland
Beschreibung
Hierbei wurde den wissenschaftlichen Empfehlungen von unabhängigen nationalen und internationalen Gremien und Institutionen gefolgt. Der Gesetzgeber folgt dabei vor allem der Einschätzung der Strahlenschutzkommission des Bundes (SSK), die sich wiederum den Grenzwertempfehlungen der Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung orientiert. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Rat der Gesundheitsminister der Europäischen Union (EU) haben sich diesen Empfehlungen angeschlossen.
Für die Prüfung, ob die geltenden Strahlenschutzwerte eingehalten werden, ist alleine die staatliche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zuständig. Sie erteilt danach für jede Mobilfunkantenne eine so genannte Standortbescheinigung. Ohne diese Standortbescheinigung darf eine Sendeanlage nicht in Betrieb genommen werden. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Anlage haben, können Sie auch Kontakt zu der RegTP, Außenstelle Köln, Tel. 0221/94500-0, aufnehmen.
Bei einer Standortbescheinigung wird unter anderem geprüft, ab welchem Sicherheitsabstand in horizontaler und vertikaler Richtung die Grenzwerte bei maximaler Sendeleistung sicher unterschritten werden. Der Sicherheitsabstand berücksichtigt die Feldstärken aller sich an dem jeweiligen Standort befindlichen Funksysteme unter Einbeziehung umliegender ortsfester Sendefunkanlagen. Kann der von der RegTP festgelegte Sicherheitsabstand auf Grund der örtlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden, so wird die Standortbescheinigung verweigert.
Einen ersten Überblick, mit welchen elektromagnetischen Feldern in der Nachbarschaft von Mobilfunkanlagen zu rechnen ist, verschafft auch die vom Informationszentrum Mobilfunk angebotene Online-Simulation. Nach einer Faustformel nimmt die wirksame Leistung einer Strahlungsquelle quadratisch zu der Entfernung ab.
Beispiel: Bei einer typischen Sendeleistung von 14 Watt im D-Netz (das D-Netz arbeitet mit einer Frequenz von 935 – 960 MHz) errechnet sich ein Sicherheitsabstand von 3,5 m. In 14 m Entfernung wird diese Feldstärke bereits um mehr als das 4-fache unterschritten.
Zuständige Einrichtungen
- Umweltbelange und Friedhofswesen
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Leitung der Fachdienststelle
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Telefon: 02403 71-545
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E-Mail: siegfried.zehn@eschweiler.de
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