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Brandschutzdienststelle
Beschreibung
Die Stadt Eschweiler ist Brandschutzdienststelle nach § 25 des Brandschutz-, Hilfeleistungs- Katastrophenschutzgesetzes NRW (BHKG).
Die Brandschutzdienststellen nehmen die Belange des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren als auch nach Maßgaben baurechtlicher Belange wahr, indem sie sich inhaltlich dazu äußern, ob die Anforderungen erfüllt sind an:
- die Zugänglichkeit der Grundstücke und der baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten, Durchfahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen,
- die Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung,
- Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmter Stellen,
- Lage und Anordnung von Löschwasserrückhaltungen,
- Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (z.b. Feuerlöschgeräte, Wandhydranten, Feuerlöschanlagen, Schlauchanschlussleitungen),
- Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung und für die Alarmierung im Brandfall (z.B. Brandmeldeanlage, Alarmeinrichtungen),
- betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen und Tieren.
Bauinteressenten haben die Möglichkeit, sich durch die Brandschutzdienststelle schon in der Planungsphase beraten zu lassen. Häufig können schon hier viele Hinweise für eine endgültige Planung gegeben werden. Die unmittelbare Abstimmung mit Sachverständigen, Architekten, Ingenieuren und Behörden kann in begründeten Einzelfällen auch zu den Leistungen der Brandschutzdienststelle gehören. Diese Beratungen sind allerdings kostenpflichtig.
Darüber hinaus ist die Brandschutzdienststelle für folgende Aufgaben zuständig:
- Durchführung von Brandschauen in Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind (Je nach Gefährdungsgrad ist eine Brandschau in Zeitabständen von längstens 6 Jahren durchzuführen),
- Überprüfung von baulichen Anlagen nach den Sonderbauschriften.
- brandschutztechnische Beurteilungen von Bebauungsplänen, Löschwasserversorgung und Straßenbaumaßnahmen,
- Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Einsatzzentrale der Feuerwache
- Maßnahmen zur Einsatzvorbereitung, z.B. Prüfung von Einsatzplänen für besondere Objekte,
- Beurteilung und Stellungnahme zu konkreten Gefahren, Prüfung von Feuerwehrplänen, Brandschutzordnungen, Alarmplänen und internen und externen Evakuierungsplänen
- Durchführung von Schulalarmproben und Räumungsübungen in Kindertageseinrichtungen,
- Brandschutzschulung von städischen Mitarbeitenden.
Beantragung, Verfahren
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benötigte Unterlagen
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Zuständige Einrichtungen
- Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz
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- Florianweg 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Abteilungsleiter
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Telefon: 02403 9517-09517121
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E-Mail: daniel.jaeger@eschweiler.de
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