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Fundbüro
Beschreibung
Ergänzende Bestimmungen über das Fundsachen-Recht enthält das Bürgerliche Gesetzbuch in den Paragrafen 965 - 972.
Nach Ablauf der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist werden die Finder schriftlich benachrichtigt. Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden bzw. darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Die Termine werden in den Tageszeitungen bekannt gegeben.
Beantragung, Verfahren
Bei Eigentumsübergang an den Finder wird eine Fund- bzw. Verwahrgebühr erhoben, die sich nach dem Wert der gefundenen Sache richtet.
benötigte Unterlagen
Finder:
Die Personalien des Finders, genaue Fundstelle und nähere Umstände des Fundes werden in der Regel in Form einer Fundanzeige notiert.
Verlierer oder Eigentümer:
Der berechtigte Verlierer oder Eigentümer sollte sich durch Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Bevollmächtigte legen eine Vollmacht des Berechtigten vor. Hilfreich sind Angaben über evtl. vorhandene besondere Kennzeichen an der verlorenen Sache, Fotos oder Rechnungen usw.
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- Telefon:
02403 71-600 - Fax:
02403 71-575 - E-Mail:
buergerbuero@eschweiler.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-250
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E-Mail: jens.bauerdick@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-621
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E-Mail: sarah.gruener@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-479
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E-Mail: simone.roentgen@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-463
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E-Mail: christina.richrath@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-625
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E-Mail: manuela.jansen@eschweiler.de
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Profil: Link
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Position: Leitung der Fachdienststelle
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Telefon: 02403 71-251
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E-Mail: peter.faymonville@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-624
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E-Mail: michael.protz@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-478
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E-Mail: beate.rinner@eschweiler.de
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