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Jugendverbandsarbeit: Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
Beschreibung
Die Stadt Eschweiler bezuschusst Jugendverbände, Organisationen und Institutionen mit Sitz in Eschweiler, die gem. § 75 Sozialgesetzbuch VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe sind und die Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (§ 72a Abs. 4 SGB VIII) unterschrieben haben.
Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien der Stadt Eschweiler zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit.
Ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit steht die sog. JuLeiCa (Jugendleitercard) Schulung, organisiert durch das Ferienwerk Weisweiler, zur Verfügung. Schulungstermine finden Sie unter www.ferienwerk-weisweiler.de/schulungen.
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Zuständige Einrichtungen
-   Kinder- und Jugendförderung, Kinderbetreuungsangelegenheiten  -  - Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
 
 
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Zuständige Kontaktpersonen
-   -  Profil: Link 
-  Telefon: 02403 71-794 
-  E-Mail: regina.contzen@eschweiler.de 
 
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