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Heckenschnitt, -rodungen
Beschreibung
Hecken, ob Schnitthecken oder freiwachsende Strauchhecken, gliedern, beleben und verschönern das Orts- und Landschaftsbild. Aber auch aus ökologischer Sicht erfüllen sie zahlreiche Aufgaben: So stellen vor allem Hecken aus einheimischen Gehölzen wertvolle Nahrungs-, Nist- und Zufluchtsorte für die Tierwelt dar. Damit insbesondere Vögel in ihrem Brutgeschäft nicht gestört werden, verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Roden oder Zerstören von Hecken, Gebüschen, Röhricht- und Schilfbeständen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.
Der jährliche Form- und Pflegeschnitt (Rückschnitt des Jahresaustriebes ist jedoch im Frühjahr und Sommer erlaubt.
Zuständige Einrichtungen
- Freiraum und Grünordnung
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- Hovermühle 14
- 52249 Eschweiler
- Adresszusatz:
Gebäude E.1.1
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Leitung der Fachdienststelle
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Telefon: 02403 71-488
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E-Mail: hedwig.assenmacher@eschweiler.de
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Position: stellvertretende Leitung der Fachdienstelle
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Telefon: 02403 71-574
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E-Mail: olaf.golzheim@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-418
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E-Mail: karlheinz.koenigs@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-470
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E-Mail: louis.bier@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-344
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E-Mail: frank.altmeyer@eschweiler.de
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