Heckenschnitt, -rodungen

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Heckenschnitt, -rodungen

Hecken, ob Schnitthecken oder freiwachsende Strauchhecken, gliedern, beleben und verschönern das Orts- und Landschaftsbild. Aber auch aus ökologischer Sicht erfüllen sie zahlreiche Aufgaben: So stellen vor allem Hecken aus einheimischen Gehölzen wertvolle Nahrungs-, Nist- und Zufluchtsorte für die Tierwelt dar. Damit insbesondere Vögel in ihrem Brutgeschäft nicht gestört werden, verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Roden oder Zerstören von Hecken, Gebüschen, Röhricht- und Schilfbeständen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September.

Der jährliche Form- und Pflegeschnitt (Rückschnitt des Jahresaustriebes ist jedoch im Frühjahr und Sommer erlaubt.

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