Eingliederungshilfe (Jugendhilfe)

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Dienstleistungsinformationen

Eingliederungshilfe (Jugendhilfe)

Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Eingliederungshilfe umfasst sowohl den stationären als auch den teilstationären Bereich.

Kinder oder Jugendliche, die geistig und/oder körperlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, wenden sich bitte ans Sozialamt.
 

                                                                                           

Über die Form des Verfahrens und das Prozedere der Beantragung werden Sie in einem persönlichen Gespräch informiert.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson