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Eingliederungshilfe (Jugendhilfe)
Beschreibung
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Eingliederungshilfe umfasst sowohl den stationären als auch den teilstationären Bereich.
Kinder oder Jugendliche, die geistig und/oder körperlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, wenden sich bitte ans Sozialamt.
Kinder oder Jugendliche, die geistig und/oder körperlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, wenden sich bitte ans Sozialamt.
keine
Über die Form des Verfahrens und das Prozedere der Beantragung werden Sie in einem persönlichen Gespräch informiert.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Dienste des Jugendamtes
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-312
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E-Mail: beate.vonderheiden@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-707
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E-Mail: stefan.reitler@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-393
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E-Mail: christine.wergen@eschweiler.de
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