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Zahlung der Besoldung und des Entgelts
Beschreibung
Als Besoldung werden die Amtsbezüge der verbeamteten Beschäftigten bezeichnet. Die Besoldung für das Land NRW ist geregelt im Landesbesoldungsgesetz NW (LBesG NW). Tariflich Beschäftigte beziehen Entgelt nach den Vorschriften des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Für weitergehende Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Abteilung Personalwesen gerne zur Verfügung.
Zuständige Einrichtungen
- Personalwesen
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-671
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E-Mail: annika.dohmen@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-218
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E-Mail: janina.reinke@eschweiler.de
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