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Berechtigungskarte zum Besuch des städtischen Freibades Eschweiler-Dürwiß
Beschreibung
Den Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zweiten (SGB II) und zwölften (SGBXII) Sozialgesetzbuch sowie von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird auf Antrag eine Eintrittsermäßigung in Höhe von 50 % des jeweiligen Tarifes für die Benutzung des städtischen Freibades Eschweiler-Dürwiß - nach Prüfung - gewährt. Hierüber wird eine Berechtigungskarte ausgestellt, die beim Besuch des Bades an der Kasse vorzulegen ist. Die Berechtigungskarte gilt nur für die jeweilige Freibadsaison und ist daher im folgenden Jahr ggf. zu verlängern.
Bei der Beantragung ist ein aktueller Leistungsbescheid vorzulegen.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Sport, Kultur und Musikschule
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- Amt für Schulen, Sport und Kultur
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Abteilungsleiter
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Telefon: 02403 71-505
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E-Mail: thomas.guss@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-631
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E-Mail: thomas.ladwig@eschweiler.de
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