Zuschüsse an Sportvereine

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Dienstleistungsinformationen

Zuschüsse an Sportvereine

Sportförderung
Die Stadt Eschweiler bezuschusst alle Sport- und Schützenvereine auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 13.12.2017 beschlossenen Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung des Sports .

Bezuschusst werden danach:

  • Anschaffung von Sportgeräten und Ausrüstungsgegenständen
  • Ersatz- bzw. Modernisierungsinvestitionen
  • Neuinvestitionen
  • Betriebskosten für nichtstädtische Einrichtungen

Jugendförderung
Eschweiler Sportvereine, die städtische und kreiseigene Sportanlagen als Regelnutzer in Anspruch nehmen und Vereinsjugendarbeit betreiben, erhalten eine Jugendförderung auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 08.11.2017 beschlossenen Richtlinien.

Pflegezuschüsse
Den Hauptnutzern bzw. den mit der Pflege der Sportanlagen der Stadt Eschweiler beauftragten Vereinen werden auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 29.03.2006 beschlossenen Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Pflege und Unterhaltung von Sportanlagen monatliche Zuschüsse gewährt.

 

Dem Antragsvordruck für die Sportförderung sind zwei Kostenvoranschläge für die geplante Investition, eine eventuelle Finanzierungsbeihilfe Dritter oder im Falle der Vorleistung die Rechnung beizufügen. 

Sportförderung
Der Antragsvordruck zur Vorlage bei der u.a. Dienststelle sowie die Richtlinien stehen als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Drucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.

Jugendförderung
Grundlage für die Berechnung der Jugendförderung sind die jährlich von den Vereinen an den Landessportbund NRW mitzuteilenden Vereinsmitgliederzahlen zum Stichtag 01.01. eines jeden Jahres (Stärkemeldungen), die der u.a. Dienststelle vorzulegen sind. Der entsprechende Zuschussbetrag wird dem jeweiligen Verein im laufenden Jahr ohne zusätzlichen Antrag ausgezahlt.

Pflegezuschüsse
Für die Gewährung des Pflegezuschusses ist kein gesonderter Antrag einzureichen, dieser wird dem jeweiligen Verein automatisch ausgezahlt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson