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Lebenspartnerschaft

Beschreibung

Am 01.10.2017 trat das "Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" in Kraft.

Die seit dem 01.08.2001 bestehende Möglichkeit der "Begründung einer Lebenspartnerschaft" für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland ist damit nicht mehr gegeben. 

Gleichgeschlechtliche Paare, die bereits eine Lebenspartnerschaft begründet haben, haben seit dem 01.10.2017 die Möglichkeit, diese Lebenspartnerschaft in eine Ehe "umzuwandeln".  Die betroffenen Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft (Eheschließung) beim Standesamt anmelden.

Zuständig für die Anmeldung zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk die LebenspartnerInnen ihren Wohnsitz haben. Haben die LebenspartnerInnen mehrere oder unterschiedliche Wohnsitze, haben sie unter mehreren hiernach zuständigen Standesbeamten die Wahl.


Weitere Informationen erhalten Sie analog unter "Anmeldung der Eheschließung" und "Eheschließung".




Informationen über die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung erhalten Sie aufgrund der Vielseitigkeit bei persönlicher Vorsprache beim Standesamt Eschweiler. Vor dem Besuch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe werden eine aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde und die Personalausweise/Reisepässe der LebenspartnerInnen benötigt. Nähere Einzelheiten zu etwaigen weiteren erforderlichen Unterlagen erfahren Sie beim Standesamt.

Bezüglich des Verfahrens zur Eheschließung erhalten Sie Informationen unter "Anmeldung der Eheschließung" und "Eheschließung".

Die Umwandlung ist gebührenfrei. Es fallen lediglich Gebühren für auf Wunsch ausgestellte Urkunden und evtl. ein Stammbuch an.

Gebühr für die Erteilung einer Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,00 €

Gebühr für die Erteilung einer Eheurkunde: 10,00 €

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen