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Aufgaben der Abteilung für Zahlungsabwicklung

Beschreibung

... welche Aufgaben hat die Abteilung für Zahlungsabwicklung?

Die Abteilung für Zahlungsabwicklung wird bei allen Zahlungsvorgängen der Stadt Eschweiler aktiv, egal ob es sich hierbei um Einzahlungen oder Auszahlungen handelt.

Die Einzahlungen, die sich z.B. aus Steuern, Gebühren, Beiträgen etc. ergeben, werden von der Abteilung für Zahlungsabwicklung eingenommen. Diese Einnahmen der Stadt stellen für den Zahlungspflichtigen Ausgaben dar, die per Banküberweisung beglichen werden können. Für diese Überweisungen stehen Ihnen zahlreiche Bankverbindungen zur Verfügung.

Sie können Ihre Zahlungen auch schnell und bequem anhand des Lastschrifteinzugsverfahrens erledigen.

Für jede Forderung, die die Stadt Eschweiler geltend macht, wird ein „Personenkonto" eingerichtet und mit einem Kassenzeichen versehen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, das Kassenzeichen bei allen Zahlungen anzugeben. Auch wenn Sie Fragen haben, ist es für die Sachbearbeiter/-innen hilfreich, wenn das Kassenzeichen bereitgehalten wird.

Wenn die Zahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden, gehört es auch zur Aufgabe der Abteilung für Zahlungsabwicklung, die Mahnungen und Erinnerungen sowie letztlich auch die Vollstreckung von Forderungen durchzuführen.

Die Abteilung für Zahlungsabwicklung nimmt aber nicht nur Gelder ein, sondern leistet auch alle Auszahlungen, die sich aus den Zahlungsverpflichtungen der Stadt ergeben. Solche Verpflichtungen sind zu unterscheiden in privatrechtliche (z.B. Rechnungen, Mietverträge) und in öffentlich-rechtliche (z.B. die Auszahlung von Sozialleistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz) Bereiche.

Auch bei Fragen zu Überweisungen durch die Abteilung für Zahlungsabwicklung wäre es sehr hilfreich, wenn das entsprechende Kassenzeichen angegeben werden kann.

Darüber hinaus führt die Abteilung für Zahlungsabwicklung über alle Zahlungsvorgänge Buch und bereitet außerdem die Jahresrechnung der Verwaltung vor.

Im Rahmen der täglichen Liquiditätsplanung werden vorübergehend nicht benötigte Gelder als Tage- oder Festgelder angelegt bzw. zur Verstärkung des Kassenbestandes Kassenkredite aufgenommen.

...falls Sie noch Fragen dazu haben sollten, wenden Sie sich bitte an die u.a. Ansprechpartner.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen