Beiträge OGS

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Beiträge OGS

Hier finden Sie Informationen zu den Gebühren, die Sie für einen OGS-Platz zahlen müssen.

Die Einrichtungen stehen grundsätzlich allen Grundschülern, die in Eschweiler schulpflichtig sind, offen. Ein Anspruch auf Einrichtung des Offenen Ganztagesbetriebs an einer bestimmten Schule besteht nicht.

 
Wie berechnen sich die Gebühren?
 
Die Gebührenerhebung richtet sich nach der u.a. Satzung (OGS-Satzung, siehe Downloadbereich).
Maßgebend ist das Brutto-Einkommen des gesamten Kalenderjahres, für das der Elternbeitrag festgesetzt werden soll. Es gilt das Jährlichkeitsprinzip.
 

Wie hoch sind die Gebühren?

Die Höhe der Gebühren finden Sie in der u.a. Satzung (OGS-Satzung).

Die Kosten für das Mittagessen sind nicht in den Gebühren enthalten. Sie müssen zusätzlich bezahlt werden. Fragen hierzu beantwortet das Sekretariat Ihrer Schule!

Gemäß § 6 der o.g. Satzung besteht eine Mitwirkungspflicht Ihrerseits. Bitte teilen Sie von daher immer alle Änderungen in Ihren wirtschaftlichen (z.B. Lohn-/Gehaltserhöhung, Arbeitgeberwechsel etc.) und persönlichen Verhältnissen (z.B. Hochzeit, Geburt eines weiteren Kindes, Umzug etc.) rechtzeitig mit.

Die Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen kann auf dieser Seite bequem online eingereicht werden. Informationen mit personenbezogenen Daten sind per E-Mail datenschutzrechtlich problematisch. Kommunikationswege im E-Mail-Verkehr sind teilweise unverschlüsselt und somit nicht abhörsicher. Die Kommunikation über das Bürgerportal ist SSL-verschlüsselt und findet direkt zwischen Ihrem Endgerät und dem Server der Stadtverwaltung statt. Diese Art der elektronischen Kommunikation ist nach aktuellem Stand der Technik abhörsicher.

Die Registrierung beim Servicekonto.NRW lohnt sich! Zum Schutz Ihrer Daten!

Möchten Sie es in Papierform einreichen, können Sie auch das Formular (VBE) im Bereich Dokumente herunterladen und ausdrucken.

Für Fragen und die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Für die erstmalige Antragstellung oder Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen (Trennung, Heirat etc.) benutzen Sie bitte das VBE-Formular oder das Online Formular "Erklärung zum Elterneinkommen".

Bitte vermerken Sie im Betreff den Namen der OGS die Ihr Kind besucht.

Die häufigsten Fragen wurden im Dokument FAQ für Sie beantwortet. Es steht im Downloadbereich zur Verfügung.

Bei Fragen zu Ihren getätigten Zahlungen nehmen Sie bitte Kontakt zu den Kollegen der Abteilung für Zahlungsabwicklung auf. Das Formular für den Lastschrifteinzug finden Sie auch hier im Downloadbereich.

Für Fragen stehen Ihnen die u.a. Sachbearbeiter zur Verfügung.

Für die gesicherte Übersendung von Unterlagen benutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Anmeldung zur Teilnahme an den Einrichtungen und Angeboten zum Offenen Ganztagebetrieb an Grundschulen erfolgt in der Regel in der betreffenden Schule. Mit der schriftlichen Annahme der Anmeldung kommt das Benutzungsverhältnis zustande. Die Daten werden an das Jugendamt weitergeleitet

Das Formular "Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen" (VBE) wird vom Jugendamt verschickt. Es kann auch im Downloadbereich heruntergeladen werden.

Alle Angaben in dem Formular „Verbindlichen Erklärung zum Elterneinkommen“(VBE) sind durch Belege nachzuweisen. Ihre Einkommensangaben werden regelmäßig überprüft. Sollte das prognostizierte Einkommen nicht zutreffen, können rückwirkend Korrekturen des Beitragsbescheides erfolgen und u.U. eine Nachzahlung von Elternbeiträgen für mehrere Monate gefordert werden.

Gemäß § 6 der o.g. Satzung besteht eine Mitwirkungspflicht Ihrerseits. Bitte teilen Sie von daher immer alle Änderungen in Ihren wirtschaftlichen (z.B. Lohn-/Gehaltserhöhung, Arbeitgeberwechsel etc.) und persönlichen Verhältnissen (z.B. Hochzeit, Geburt eines weiteren Kindes, Umzug etc.) rechtzeitig mit.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson