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Leichenpass
Beschreibung
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird in mehreren Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) ausgestellt.
Beantragung, Verfahren
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die amtsärztliche Leichenschau erfolgt im Krematorium Auf der Hüls, Wilmersdorfer Str. 50, 52068 Aachen. Eine telefonische Terminabsprache kann unter der Telefonnummer 0241/432-18763 erfolgen. Dort kann ebenfalls der Leichenpass ausgestellt werden.
benötigte Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Bescheinigung über die durchgeführte amtsärztliche Leichenschau
- Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung und Beförderung einer Leiche
- Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses
Anfallende Gebühren: 25,00 €
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- E-Mail:
ordnungsamt@eschweiler.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-626
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E-Mail: stefanie.lotzwi@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-254
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E-Mail: nadine.limpens@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-571
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E-Mail: nadine.beier@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-573
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E-Mail: matthias.thelen@eschweiler.de
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