Feuerwerk, Genehmigung und Verkauf

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Dienstleistungsinformationen

Feuerwerk, Genehmigung und Verkauf

Feuerwerke unterscheidet man in 4 Klassen. Feuerwerke der Klassen IV - Großfeuerwerk und III - Mittelfeuerwerk dürfen nur von pyrotechnisch geschultem Personal durchgeführt werden und erfordern spezielle Genehmigungen und Vorbereitung.

Feuerwerksscherzartikel und Feuerwerkspielwaren sind der Klasse I zugeordnet. Eine Genehmigung zu ihrer Verwendung ist nicht erforderlich. Der umsichtige und sachgemäße Umgang hiermit, vor allem wenn Kinder beteiligt sind, sollte sich dabei von selbst verstehen.

Kleinfeuerwerke (Klasse II) sind in der Nacht vom 31.12. auf den 01.01 generell erlaubt. Der Erwerb und das Abbrennen des Feuerwerks ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Das Feuerwerk darf höchstens 30 Minuten andauern und muss während der Winterzeit um 22.00 Uhr beendet sein. In den Sommermonaten kann ausnahmsweise eine Verlängerung bis 22.30 Uhr genehmigt werden.

Beantragung, Verfahren

Für jedes Feuerwerk, welches außerhalb der Neujahrsnacht abgebrannt werden soll, bedarf es der Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Der Antrag kann formlos erfolgen, sollte aber circa 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vorliegen und folgende Angaben enthalten:

1. Daten des Antragstellers: Name, Vorname, Straße, Wohnort, Telefon

2. Anlass für das Feuerwerk

3. Standort (genaue Straßenangabe)

4. Zeitraum des Abbrennens (Uhrzeit von-bis)

5. Auftraggeber bzw. Veranstalter

6. Verantwortlicher

7. Datum und Unterschrift.

Die Genehmigung dient der Verkaufsstelle für pyrotechnische Artikel auch als Erlaubnis, die entsprechenden Artikel auch abgeben zu dürfen.

Der gewerbliche Verkauf von Feuerwerksartikeln der Klasse I ist über das ganze Jahr hin gestattet. Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen grundsätzlich nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden. Der Verkauf darf nur nach vorheriger Anzeige bei der Bezirksregierung Köln, Abteilung 5 - Umwelt und Arbeitsschutz -, Dezernat 55, Zeughausstraße 2 - 10, 50667 Köln, Telefon 0221/147-4976, erfolgen. Das Formular hierzu können Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter dem Stichwort "Sprengstoffwesen" herunterladen.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson