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Alkoholausschank
Beschreibung
Zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Vereinsfeste, Pfarrfeste, Schützenfeste, Straßenfeste, Stadtfeste usw.) bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, bedürfen einer gebührenpflichtigen Erlaubnis (Gestattung) nach § 12 Gaststättengesetz.
Beantragung, Verfahren
Ein Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ist ausgefüllt an die Ordnungsbehörde zu senden. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.
Die Gebühr beträgt für:
- Ausschankwagen: 30,00 €
- Ausschank im Vereinsheim, Aula, Pfarrheim u. ä.: 60,00 €
- Ausschank in Zelten: 200,00 €
Der Antrag steht hier im pdf-Format zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader installiert sein.
benötigte Unterlagen
Keine
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- E-Mail:
ordnungsamt@eschweiler.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-247
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E-Mail: kathrin.rossbruch@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-252
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E-Mail: bernhard.stolz@eschweiler.de
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