Übersichtsseite "Notfallplanung"

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Die Stadtverwaltung Eschweiler möchte Sie gerne im Rahmen der Katastrophenvorsorge zu verschiedenen Themen informieren.

Nutzen Sie hierzu bitte die folgenden Links:


Die aktuelle Warnlage finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Grundsätzlich ist die StädteRegion Aachen als untere Katastrophenschutzbehörde für das Gebiet der StädteRegion Aachen - und somit auch für das Gemeindegebiet Eschweiler - zuständig (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 BHKG). Bei den entsprechenden Planungen der StädteRegion Aachen sind die kreisangehörigen Gemeinden zu beteiligen (§ 4 Abs. 3 S. 3 BHKG). Die Stadt Eschweiler organisiert dies u.a. im Bereich der "Notfallplanung", welche im Ordnungsamt angesiedelt ist. Auch für den Bereich der Feuerwehr existieren eigene Arbeitskreise, insbesondere für den operativ-taktischen Einsatzbereich.

Der gern genutzte Begriff "Bevölkerungsschutz" fasst die Begrifflichkeiten "Katastrophenschutz" sowie "Zivilschutz" zusammen. Wie oben bereits erläutert, ist der originäre Katatrophenschutz Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Der Zivilschutz ist gemäß Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz Aufgabe des Bundes und wird durch das BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz) wahrgenommen.

Unter den nebenstehenden Links finden Sie ebenfalls Informationen der StädteRegion Aachen (Katstrophenschutz) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (Zivilschutz).

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson