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Baustellen im Stadtgebiet (Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum)

Beschreibung

Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Eschweiler planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Ordnungsbehörde einholen.

In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt, abgesichert und beschildert bzw. gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.

Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf.

Beantragung, Verfahren

Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der unten genannten Dienststelle.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen