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Baustellen im Stadtgebiet (Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum)
Beschreibung
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Eschweiler planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Ordnungsbehörde einholen.
In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt, abgesichert und beschildert bzw. gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.
Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf.
Beantragung, Verfahren
Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der unten genannten Dienststelle.
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Notfallplanung und Bürgerservice
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-259
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E-Mail: roberto.contrino@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-704
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E-Mail: guido.kleinen@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-474
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E-Mail: dustin.linzen@eschweiler.de
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