Suche
Beihilfen nach der Beihilfeverordnung
Beschreibung
Die Beihilfestelle der Stadt Eschweiler bearbeitet die Anträge zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen für die städtischen Beamten und Ruhestandsbeamten (w/m/d).
Beihilfeberechtigt sind in Einzelfällen auch Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis bei der Stadt Eschweiler mindestens seit dem 01.01.1999 ununterbrochen fortbesteht.
Für weitergehende Fragen hierzu stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Beihilfestelle gerne zur Verfügung.
Zuständige Einrichtungen
- Personalwesen
-
- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02403 71-295
-
E-Mail: bernice.hilgers@eschweiler.de
-