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Grundstücksteilung
Beschreibung
Zur Teilung von Grundstücken in mehrere Flurstücke (Parzellen) ist eine Bodenverkehrsgenehmigung nach § 7 BauO NRW 2018 bzw. bei unbebauten Grundstücken ein Zeugnis nach §§ 7 BauO NRW bzw. 20 BauGB erforderlich.
Vordrucke werden bei der Bauordnung vorgehalten und können dort geholt bzw. angefordert werden. Der Antrag kann vom Grundstückseigentümer selbst oder über eine/n öffentlich bestellten Vermessungsingenieur/in gestellt werden, die ebenfalls die Vordrucke vorhalten.
Dem Antrag ist ein Lageplan mit Eintragung der Teilungslinie(n) beizufügen.
Im Falle der Genehmigungsfähigkeit der Grundstücksteilung wird eine Gebühr in Höhe von 50,00 € bis 250,00 € fällig.
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnungsamt
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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- Telefon:
02403 71-733 - Fax:
02403 60999-754 - E-Mail:
bauordnungsamt@eschweiler.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-549
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E-Mail: thomas.busch@eschweiler.de
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-649
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E-Mail: stephan.schneider@eschweiler.de
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