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Sprenganzeigen, Sprenggenehmigungen
Beschreibung
Soll mit explosionsgefährlichen Stoffen gesprengt werden, ist dies gem. § 1 Abs. 1 der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (3. SprengV) dem Ordnungsamt der Stadt Eschweiler als zuständige Behörde anzuzeigen.
Näheres regelt die 3. SprengV.
Zuständige Einrichtungen
- Verkehr, Notfallplanung und Bürgerservice
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- Johannes-Rau-Platz 1
- 52249 Eschweiler
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02403 71-441
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E-Mail: martin.wettig@eschweiler.de
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