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Baumschutzsatzung
Beschreibung
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Eschweiler (Baumschutzsatzung) erlassen. Danach stehen alle Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm und alle Nadelbäume ab einem Stammumfang von 100 cm - jeweils gemessen in 100 cm über dem Erdboden - unter Schutz und dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch durch Rückschnitt in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden. Nicht geschützt sind Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss- und Esskastanienbäumen.
Antrag auf Ausnahme/Befreiung für die Beseitigung geschützter Bäume. Der Antrag steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Beantragung, Verfahren
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung.
Zuständige Einrichtungen
- Freiraum und Grünordnung
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- Hovermühle 14
- 52249 Eschweiler
- Adresszusatz:
Gebäude E.1.1
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Leitung der Fachdienststelle
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Telefon: 02403 71-488
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E-Mail: hedwig.assenmacher@eschweiler.de
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Profil: Link
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Position: stellvertretende Leitung der Fachdienstelle
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Telefon: 02403 71-574
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E-Mail: olaf.golzheim@eschweiler.de
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