Haushaltssatzung - Historie

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Haushaltssatzung - Historie

Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage der Gemeinde für ihre Haushaltswirtschaft in Form einer Ortssatzung. Sie ist für jedes Haushaltsjahr neu zu erlassen. Dabei ist das Haushaltsjahr grundsätzlich das Kalenderjahr.

Haushalt 2015

Der Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2015 sowie die 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) wurden in der Sitzung des Stadtrates am 24.09.2014 eingebracht.

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie die Fortschreibung des HSK erfolgte in der Stadtratssitzung am 16.12.2014. Gemäß § 84 GO NRW schließt der Haushalt 2015 im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnisplanung (2018) mit einem Jahresüberschuss von rd. 1,2 Mio € ab. Über den Planungszeitraum hinweg ergibt sich insgesamt, nach erheblichen Anstrengungen, eine kontinuierliche Verbesserung der geplanten Jahresergebnisse (2015: - 16,6 Mio €; 2015: + 0,3 Mio €; 2016: + 0,3 Mio €; 2017: + 0,3 Mio. €. Das Ziel von Rat und Verwaltung für das Haushaltsjahr 2016 sowie für die Folgejahre wieder einen Haushaltsausgleich zu erreichen, kann mit dem Haushalt 2015 weiter dargestellt werden. Die aufsichtsbehördliche Genehmigung entsprechend des § 75 Abs. 4 GO NRW sowie des § 76 Abs. 2 GO NRW erfolgte am 06.03.2015 mit Verfügung des Städteregionrates der Städteregion Aachen als untere staatliche Verwaltungsbehörde.

Nachdem der Rat der Stadt Eschweiler in seiner Sitzung am 11.03.2015 den verfügten Anlagen mehrheitlich beigetreten ist, konnte die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden. Dies erfolgte im Amtsblatt der Stadt Eschweiler am 19.03.2015.

Unter dem Oberpunkt Dokumente stehen Ihnen u.a. die nachfolgend aufgeführten kompletten Bände I und II der vor dem Beitrittsbeschluss am 16.12.2014 beschlossenen Haushaltssatzung als Dokumente zur Verfügung.

Band I:

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
  • 5. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2016
  • Anlagen

Band II:

  • Gesamtergebnisplan
  • Gesamtfinanzplan
  • Teilpläne nach Produktbereichen
  • Teilpläne nach Produkten
  • Investitionsübersicht

Haushalt 2016

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 sowie der 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) wurde am 29.09.2015 zur Beratung und abschließenden Entscheidung eingebracht.

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie die Fortschreibung des HSK erfolgte in der Stadtratssitzung am 15.12.2015. Gemäß § 84 GO NRW schließt der Haushalt 2016 im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnisplanung (2019) mit einem Jahresüberschuss von rd. 4,8 Mio € ab. Über den Planungszeitraum hinweg ergibt sich insgesamt, nach erheblichen Anstrengungen, eine kontinuierliche Verbesserung der geplanten Jahresergebnisse (2016: - 9,4 Mio €; 2017: + 1,4 Mio €; 2018: + 2,4 Mio €; 2019: + 4,8 Mio. €).

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW und Erlass des MIK NRW vom 07.03.2013 erfolgte am 22.02.2016 mit Verfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als untere staatliche Verwaltungsbehörde. Die Genehmigung erfolgte in Abstimmung mit der Oberen Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW erfolgte im Amtsblatt Nr. 4 der Stadt Eschweiler am 03.03.2016. Mit dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung wurde die Haushaltssatzung 2016 rückwirkend zum 01.01.2016 bestandskräftig.

Unter dem Oberpunkt Dokumente stehen Ihnen u.a. die nachfolgend aufgeführten kompletten Bände I und II der Haushaltssatzung 2016 sowie der Fortschreibung des HSK als Dokumente zur Verfügung.

Band I:

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
  • 6. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017
  • Anlagen

Band II:

  • Gesamtergebnisplan
  • Gesamtfinanzplan
  • Teilpläne nach Produktbereichen
  • Teilpläne nach Produkten
  • Investitionsübersicht

Haushalt 2017

Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage der Gemeinde für ihre Haushaltswirtschaft in Form einer Ortssatzung. Sie ist für jedes Haushaltsjahr neu zu erlassen. Dabei ist das Haushaltsjahr grundsätzlich das Kalenderjahr.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 sowie der 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) wurde am 28.09.2016 zur Beratung und abschließenden Entscheidung eingebracht.

Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie die Fortschreibung des HSK erfolgte in der Stadtratssitzung am 13.12.2016. Gemäß § 84 GO NRW schließt der Haushalt 2017 im letzten Jahr der mittelfristigen Ergebnisplanung (2020) mit einem Jahresüberschuss von rd. 13,7 Mio € ab. Über den Planungszeitraum hinweg ergibt sich insgesamt, nach erheblichen Anstrengungen, eine kontinuierliche Verbesserung der geplanten Jahresergebnisse (2017: + 1,6 Mio €; 2018: + 4,2 Mio €; 2019: + 8,7 Mio €; 2020: + 13,7 Mio. €.

In der vorliegenden 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird der Haushaltsausgleich sowohl im Planungsjahr 2017 als auch in der mittelfristigen Finanzplanung erreicht.

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW erfolgte am 28.02.2017 mit Verfügung des Städteregionsrates der Städteregion Aachen als untere staatliche Verwaltungsbehörde.

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW erfolgte im Amtsblatt Nr. 6 der Stadt Eschweiler am 07.03.2017. Mit dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung wurde die Haushaltssatzung 2017 rückwirkend zum 01.01.2017 bestandskräftig.

Unter dem Oberpunkt Dokumente stehen Ihnen u.a. die nachfolgend aufgeführten kompletten Bände I und II der Haushaltssatzung 2017 sowie der Fortschreibung des HSK  als Dokumente zur Verfügung.

Band I:

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
  • 7. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 - 2017
  • Anlagen

Band II:

  • Gesamtergebnisplan
  • Gesamtfinanzplan
  • Teilpläne nach Produktbereichen
  • Teilpläne nach Produkten
  • Investitionsübersicht

Haushalt 2018

Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage der Gemeinde für ihre Haushaltswirtschaft in Form einer Ortssatzung. Sie ist für jedes Haushaltsjahr neu zu erlassen. Dabei ist das Haushaltsjahr grundsätzlich das Kalenderjahr.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018  wurde am 21.09.2017 zur Beratung und abschließenden Entscheidung eingebracht.  Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgte in der Stadtratssitzung am 13.12.2017.

Der nunmehr aufgestellte Haushalt 2018 weist in der Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2018 und im gesamten Finanzplanungszeitraum Jahresüberschüsse aus. Somit ist einerseits der Haushaltsausgleich erreicht und anderseits gewährleistet, dass der städtische Haushalt auch in Zukunft dauerhaft ausgeglichen ist.

Somit verlässt die Stadt Eschweiler mit Beginn des Haushaltsjahres 2018 das ihr seit dem Jahr 2010 auferlegte Haushaltssicherungskonzept (HSK) und führt die städtische Haushaltswirtschaft wieder ohne die Auflagen und Einschränkungen eines HSK.

Dies wurde der Stadt jetzt mit Schreiben der Kommunalaufsicht bei der Städteregion Aachen vom 25. Januar 2018 bestätigt. Die Stadt Eschweiler hat die Konsolidierungsziele des bisherigen Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2010 bis 2017 erreicht und ist sowohl in diesem Jahr, als auch perspektivisch in der Lage, ausgeglichene Haushalte darzustellen, so dass sie nicht mehr verpflichtet ist, ein HSK fortzuschreiben. Die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 kann jetzt öffentlich bekanntgemacht werden, sie wird damit bestandskräftig und der diesjährige Stadtetat kann uneingeschränkt bewirtschaftet werden kann.

Dem vorausgegangen war eine kommunalaufsichtliche Prüfung der vom Rat der Stadt Eschweiler am 13. Dezember 2017 beschlossenen Haushaltssatzung 2018, der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 sowie des vorläufigen Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017. Die Planungen der Stadt werden dabei bestätigt; am Ende des Haushaltes 2018 soll ein positives Ergebnis von rund + 5,2 Mio. € stehen, ebenso können die weiteren Haushaltsjahre der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 jeweils mit Überschüssen dargestellt werden (2019: + 3,8 Mio. €; 2020: 8,6 Mio. €; 2021: 10,8 Mio. €). Darüber hinaus weist der vorläufige Jahresabschluss für das vergangene Jahr einen positiven Saldo von rund 7,5 Mio. € aus, so dass alle Bedingungen für ein Verlassen des HSK erfüllt worden sind.

Unter dem Oberpunkt Dokumente stehen Ihnen u.a. die nachfolgend aufgeführten kompletten Bände I und II der Haushaltssatzung 2018  sowie der Fortschreibung des HSK als Dokumente zur Verfügung.

Band I:

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
  • Anlagen

Band II:

  • Gesamtergebnisplan
  • Gesamtfinanzplan
  • Teilpläne nach Produktbereichen
  • Teilpläne nach Produkten
  • Investitionsübersicht

Haushalt 2019

Die Haushaltssatzung ist die Rechtsgrundlage der Gemeinde für ihre Haushaltswirtschaft in Form einer Ortssatzung. Sie ist für jedes Haushaltsjahr neu zu erlassen. Dabei ist das Haushaltsjahr grundsätzlich das Kalenderjahr.

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2019 wurde am 18.09.2018 zur Beratung und abschließenden Entscheidung eingebracht. Die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung erfolgte in der Stadtratssitzung am 18.12.2018.

Der nun aufgestellte Haushalt 2019 weist für das Haushaltsjahr 2019 einen Überschuss in Höhe von 1.137.750 Euro und im weiteren Finanzplanungszeitraum weiter steigende Jahresüberschüsse aus.

Nach dem Verlassen des Haushaltssicherungskonzeptes ab 2018 hat die Stadt Eschweiler damit ein Stück Autonomie und Gestaltungsspielraum für ihre eigene Finanzwirtschaft wiedererlangt. Die aktuelle und künftige Haushaltsentwicklung soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch in den nächsten Jahren die Grundzüge der bisherigen Haushaltskonsolidierung fortgesetzt werden müssen.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wurde gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW der Aufsichtsbehörde angezeigt. Die Haushaltssatzung darf frühestens einen Monat nach der Anzeige bei der Aufsichtsbehörde öffentlich bekanntgemacht werden. Mit Datum vom 30.01.2019 hat die Untere Kommunalaufsicht bei der StädteRegion Aachen mitgeteilt, dass die Prüfung des städt. Haushaltes abgeschlossen ist und gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2019 keine Bedenken geltend gemacht werden. Die öffentliche Bekanntmachung wurde im Amtsblatt der Stadt Eschweiler am 05.02.2019 vollzogen. Mit dem Vollzug der öffentlichen Bekanntmachung wird die Haushaltssatzung rückwirkend zum 01.01.2019 bestandskräftig.

Unter dem Oberpunkt Dokumente stehen Ihnen u.a. die nachfolgend aufgeführten kompletten Bände I und II der Haushaltssatzung 2019 als Dokumente zur Verfügung.

Band I:

  • Haushaltssatzung
  • Vorbericht
  • Anlagen

Band II:

  • Gesamtergebnisplan
  • Gesamtfinanzplan
  • Teilpläne nach Produktbereichen
  • Teilpläne nach Produkten
  • Investitionsübersicht

Wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Diesbezüglich werden in der Haushaltssatzung folgende Endsummen (Gesamtbeträge) festgesetzt: Im Ergebnisplan die der Erträge und Aufwendungen, im Finanzplan der Ein- und Auszahlungen (und zwar jeweils für die laufende Verwaltungstätigkeit sowie die Investitionstätigkeit und die Finanzierungstätigkeit). Darüber hinaus wird die Höhe der Verpflichtungsermächtigungen (= Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Ausgaben für Investitionen belasten) sowie der Kreditermächtigung (= höchstmöglicher Kreditaufnahmebetrag für Investitionen) festgesetzt. Hiervon zu trennen ist der gleichfalls festzusetzende Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite), die Verringerung des Eigenkapitals, getrennt nach Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage sowie ggfs. die Angabe des Jahres, in dem der Haushaltsausgleich wieder hergestellt ist. Ist kein Haushaltssicherungskonzept  (HSK) zu erstellen, entfällt die letztgenannte Angabe. Weiterhin sind die Steuersätze der Realsteuern (Grund- u. Gewerbesteuer) grundsätzlich - soweit keine separate Hebesatzung erlassen wird - in der Haushaltssatzung festzusetzen.

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