Anmeldung der Eheschließung
Beschreibung
Vor die Eheschließung hat der Gesetzgeber die förmliche Anmeldung der Eheschließung gestellt, d. h. wer heiraten möchte, muss sich zuerst beim Standesamt zur Eheschließung anmelden.
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig vom Personenstand - insbesondere Familienstand und Staatsangehörigkeit - der Verlobten, im Einzelnen sind dies:
Wenn Sie deutsche Staatsangehörige sind und noch nicht verheiratet waren:
- Personalausweis oder Reisepass
- aktueller Geburtsregisterausdruck (erhältlich beim Standesamt Ihres Geburtsortes)
- ggf. Namensänderungsnachweise
Wenn Sie schon verheiratet waren, dann zusätzlich:
- aktueller Eheregisterausdruck der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt dieser Vorehe)
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, dann zusätzlich:
- Geburtsurkunde für jedes Kind
- ggf. Urkunde über die gemeinsame Sorgeerklärung
Wenn eine Person nicht die deutsche Staatsangehörige besitzt oder die Geburt bzw. frühere Eheschließungen im Ausland stattgefunden haben:
- Vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein persönliches Gespräch und Sie erhalten vollständige Informationen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Die Anmeldung der Eheschließung muss immer am Wohnsitz erfolgen. Die Anmeldung behält 6 Monate ihre Gültigket. Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Verlobten ihren Wohnsitz haben.
Die Verlobten sollten die Anmeldung gemeinsam persönlich vornehmen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er eine schriftliche Bevollmächtigung darüber abgeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Diese Erklärung muss alle für die Anmeldung zur Eheschließung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie den Vordruck, den das Standesamt für Sie bereithält. Der Vordruck steht Ihnen auch als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Zum Öffnen und Ausdrucken dieser Datei muss das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader auf Ihrem Rechner installiert sein.
Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung.
Bei der Anmeldung der Eheschließung werden Verwaltungsgebühren erhoben:
- Prüfung der Ehefähigkeit nach deutschem Recht 40,00 €
- Prüfung der Ehefähigkeit mit Auslandsbeteiligung 66,00 €
- Gebühren für Urkunden und evtl. Stammbuch
- im Einzelfall Verwaltungsgebühren für zusätzliche Erklärungen pp.
Bitte beachten Sie, dass für Trauungen an besonderen Orten und außerhalb der üblichen Öffnungszeiten zusätzliche Gebühren in Höhe von 150,00 - 370,00 € anfallen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie beim Standesamt.
Bargeldzahlung
Bargeldlose Zahlung
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Straße: Johannes-Rau-Platz Hausnummer: 1
- PLZ: 52249 Ort: Eschweiler
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- Telefon:
02403 710 - Fax:
02403 71-325 - E-Mail:
standesamt@eschweiler.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02403 71-255
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E-Mail: alexandra.hoven@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-637
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E-Mail: fethiye.akkurt@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-503
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E-Mail: martina.rewerts@eschweiler.de
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Telefon: 02403 71-460
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E-Mail: christina.richrath@eschweiler.de