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Dienstleistungsinformationen

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Die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung aller anstehenden Wahlen auf Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalebene erfolgt durch die Stabsstelle Ratsbüro und Wahlen.

Die Vorbereitung und Durchführung einer Wahl bedeuten einen großen organisatorischen Aufwand, der unter engen formalen und zeitlichen Vorgaben und Rahmenbedingungen abzulaufen hat.

Über die jeweils anstehende Wahl werden die Wahlberechtigten, soweit sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, durch die Wahlbenachrichtigung informiert, die ihnen spätestens 3 Wochen vor dem Wahltermin zugestellt wird. Damit wird auch über das Wahllokal informiert, in dem die Stimme abgeben werden kann. Die Wahlbenachrichtigung enthält darüber hinaus Hinweise zur Briefwahl und einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins.

Für die Erteilung von Wahlscheinen inklusive Briefwahlunterlagen sowie für die Direktwahl vor Ort wird in der Regel circa 6 Wochen vor dem Wahltermin das Briefwahlbüro eingerichtet.

Beantragung, Verfahren
Die Mitarbeiter der Stabsstelle Ratsbüro und Wahlen geben zu allen Fragen der aktuellen Wahlen Auskunft.

Über die Beantragung von Briefwahl finden Sie Informationen auf der entsprechenden Anliegenseite.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson