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Briefwahl

Beschreibung

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.

Informationen hierzu finden Sie auch auf der Wahlbenachrichtigung, die Ihnen rechtzeitig vor dem Wahltermin zugestellt wird. In der Regel erhalten Sie spätestens 3 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin eine Wahlbenachrichtigung. Der Antrag kann jedoch auch schon vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden.

Die Aushändigung der Briefwahlunterlagen an eine andere Person als den Wahlberechtigten ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten und der Personalausweis des Bevollmächtigten vorgelegt werden kann.

Weitere Auskünfte hierzu erteilt die Abteilung Ratsbüro und Wahlen .

Stimmabgabe:
Um eine gültige Stimme abzugeben, muss die auf dem Wahlschein vorgedruckte "Versicherung an Eides statt" persönlich und handschriftlich unterschrieben sein. Hierbei muss auch Ort und Tag der Unterzeichnung angegeben werden.

Nähere Informationen folgen in Kürze.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: wahlamt@eschweiler.de

Benötigte Unterlagen

Je nach Art der Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • vollständig ausgefüllter und persönlich unterschriebener Briefwahlantrag,
  • bei persönlicher Beantragung und sofern die unmittelbare Aushändigung der Briefwahlunterlagen gewünscht wird, ist zusätzlich ein gültiger Personalausweis vorzulegen,
  • bei der Antragstellung und Entgegennahme der Unterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Ihr Wahlbrief muss bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen bis spätestens 18.00 Uhr, bei den Kommunal- und Integrationsratswahlen bis spätestens 16.00 Uhr am Wahltag bei der Abteilung Ratsbüro und Wahlen der Stadt Eschweiler eingegangen sein.

Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der Wahlbriefe bei der Abteilung Ratsbüro und Wahlen liegt bei Ihnen als Briefwählerin oder Briefwähler!

Beantragung, Verfahren

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auf folgende Arten erfolgen:

  • a. Schriftlich
    Am einfachsten und sichersten geschieht dies mit der Wahlbenachrichtigung, die auf der Rückseite einen entsprechenden Antrag enthält. Senden Sie den komplett ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Antrag der Abteilung Ratsbüro und Wahlen zu. Sie können jedoch auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Hierin sind Name, Vorname(n), Geburtsdatum und die vollständige Anschrift anzugeben. Nach Prüfung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen dann umgehend übersandt.
  • b. Persönlich
    Sie können Ihre Briefwahlunterlagen natürlich auch persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Sie können dann Ihre Briefwahlunterlagen sofort in Empfang nehmen. Wenn Sie es wünschen, können Sie dabei an Ort und Stelle Ihre Wahl bereits durchführen. Zur Prüfung der Wahlberechtigung ist die Vorlage Ihres Personalausweises notwendig. Bitte bringen Sie auch hierfür Ihre Wahlbenachrichtigung mit dem vollständig ausgefüllten Briefwahlantrag mit.
  • c. Online
    Daneben besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Den Link hierfür finden Sie auf der Startseite der städtischen Homepage.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen