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Briefwahl

Beschreibung

Briefwahlunterlagen können ab sofort online beantragt werden unter https://okwebwahlschein.regioit.de/eschweiler/index.html

Darüber hinaus ist die Beantragung weiterhin per E-Mail möglich. Bitte geben Sie hierzu in der E-Mail Ihren Vor- und Zunamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Anschrift an. Bitte senden Sie diese E-Mail ausschließlich an: wahlamt@eschweiler.de.

 

Telefonische Ansprechpartner im Wahlamt:

 

02403 71 757   Frau Rossbruch

02403 71 756   Frau Hesselmann

02403 71 405   Frau Thelen-Klaes

02403 71 418    Herr Tomaszewski

02403 71 760   Herr Kroppenberg 

02403 71 755   Frau Huth 

02403 71 758   Herr Schümmer 

 

E-Mail: wahlamt@eschweiler.de

 

Öffnungszeiten des Wahlamtes ab dem 04.08.2025

Montag bis Freitag von 08.30 – 12.00 Uhr,
Dienstag von 14.00 – 15.30 Uhr sowie
Donnerstag von 14.00 – 17.45 Uhr.

 
 

Benötigte Unterlagen

Je nach Art der Beantragung sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • vollständig ausgefüllter und persönlich unterschriebener Briefwahlantrag,
  • bei persönlicher Beantragung und sofern die unmittelbare Aushändigung der Briefwahlunterlagen gewünscht wird, ist zusätzlich ein gültiger Personalausweis vorzulegen,
  • bei der Antragstellung und Entgegennahme der Unterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich.

Ihr Wahlbrief muss bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen bis spätestens 18.00 Uhr, bei den Kommunal- und Integrationsratswahlen bis spätestens 16.00 Uhr am Wahltag bei der Abteilung Ratsbüro und Wahlen der Stadt Eschweiler eingegangen sein.

Die Verantwortung für den rechtzeitigen Zugang der Wahlbriefe bei der Abteilung Ratsbüro und Wahlen liegt bei Ihnen als Briefwählerin oder Briefwähler!

Beantragung, Verfahren

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann auf folgende Arten erfolgen:

  • a. Schriftlich
    Am einfachsten und sichersten geschieht dies mit der Wahlbenachrichtigung, die auf der Rückseite einen entsprechenden Antrag enthält. Senden Sie den komplett ausgefüllten und persönlich unterschriebenen Antrag der Abteilung Ratsbüro und Wahlen zu. Sie können jedoch auch einen formlosen schriftlichen Antrag stellen. Hierin sind Name, Vorname(n), Geburtsdatum und die vollständige Anschrift anzugeben. Nach Prüfung werden Ihnen die Briefwahlunterlagen dann umgehend übersandt.
  • b. Persönlich
    Sie können Ihre Briefwahlunterlagen natürlich auch persönlich im Briefwahlbüro beantragen. Sie können dann Ihre Briefwahlunterlagen sofort in Empfang nehmen. Wenn Sie es wünschen, können Sie dabei an Ort und Stelle Ihre Wahl bereits durchführen. Zur Prüfung der Wahlberechtigung ist die Vorlage Ihres Personalausweises notwendig. Bitte bringen Sie auch hierfür Ihre Wahlbenachrichtigung mit dem vollständig ausgefüllten Briefwahlantrag mit.
  • c. Online
    Daneben besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Den Link hierfür finden Sie auf der Startseite der städtischen Homepage.

Zuständige Einrichtungen