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Veranstaltungen jeglicher Art, ob in Festhallen, übrigen Versammlungsstätten oder unter freiem Himmel, erfordern nicht nur auf Seiten der Ausrichter intensive Planungen, sie müssen auch in vielerlei Hinsicht ordnungsrechtlichen, rettungsdienstlichen, brandschutztechnischen oder verkehrslenkerischen Kriterien entsprechen.

So bedarf es beispielsweise bei größeren Veranstaltungen in Festhallen und anderen Sälen der Einschätzung, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist, bei Veranstaltungen im Freien spielen Belange der Verkehrslenkung oder des Lärmschutzes eine wichtige Rolle.

Nach den einschlägigen Rechtsvorschriften der  Sonderbauverordnung NRW und des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) werden die Betreiber von Versammlungsstätten und die Veranstalter gleichermaßen in die Pflicht genommen, ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen, wenn bei einer Veranstaltung eine erhöhte Brandgefahr bestehen könnte und eine größere Anzahl von Personen gefährdet ist.

Da für Veranstalter möglicherweise selbst nicht erkennbar ist, ob eine Veranstaltung hierunter zu zählen ist, empfiehlt es sich, Veranstaltungen mit sehr hohen Besucherzahlen oder besonderen Programmpunkten (z. B. Pyrotechnik) auf jeden Fall anzumelden. Vom Ordnungsamt wird geprüft, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist oder ob Auflagen zur Sicherheit der Besucher und des Personals notwendig sind.

Beantragung, Verfahren
Im Einzelfall ist es deshalb notwendig, die zuständigen Dienststellen der Stadtverwaltung rechtzeitig in die Lage zu versetzen, die Veranstaltung beurteilen zu können, um daraus die notwendigen Maßnahmen ableiten oder entsprechende Erlaubnisse erteilen zu können.

Um die Informationen rund um eine Veranstaltung - insbesondere bei größeren Festen - bündeln zu können, wurde ein Veranstaltungsdatenblatt entwickelt, in das wichtige Informationen eingetragen werden können. Es dient gleichzeitig als Antrag für viele mit der Veranstaltung verbundene Ausnahmeerlaubnisse, z. B. für das Plakatieren im öffentlichen Verkehrsraum, für die Erteilung von Ausnahmen nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz usw.

Beantworten Sie die Fragen so genau und ausführlich wie möglich. Das erspart spätere Rückfragen. Das Veranstaltungsdatenblatt können Sie - unterschrieben - auf dem Postweg oder per Email einreichen. Die Mitarbeiter/-innen des Ordnungsamtes sind selbstverständlich auch gerne beim Ausfüllen behilflich.

benötigte Unterlagen

  • Veranstaltungsdatenblatt (Formularsatz)
    Der Vordruck ist erhältlich im Bürgerbüro und an der Information im Rathausfoyer. Der Formulardatensatz steht Ihnen ebenfalls als Word-Dokument zum Download zur Verfügung.

  • Je nach Art oder Größe der Veranstaltung sind weitere Unterlagen notwendig. Hierüber werden Sie bei Einreichung des Veranstaltungsdatenblattes oder nach Prüfung des Antrages von der zuständigen Dienststelle informiert.

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