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Ausnahmen von Regelungen der Straßenverkehrsordnung

Beschreibung

Die Ordnungsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigen.

Die Ausnahmegenehmigung beinhaltet immer eine abschließende Auflistung von Inhalten und Auflagen.

Das betrifft z. B. folgende Anliegen:

Beantragung, Verfahren
 

Für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte formlos an die u. a. Ansprechpartner.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen