Haltung eines 'großen Hundes'

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Dienstleistungsinformationen

Haltung eines 'großen Hundes'

Wenn Ihr Hund eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg erreicht, muss er ordnungsbehördlich angemeldet werden. Diese Anmeldepflicht betrifft alle großen Hunde, mit Ausnahme der Hunde, die unter die Kategorie „Hunde bestimmter Rassen" und „gefährliche Hunde" fallen.

Beantragung, Verfahren

Die Haltung eines großen Hundes muss beim hiesigen Ordnungsamt angezeigt werden. Der dazu benötigte Vordruck steht als Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.

Mit Wirkung vom 20.01.2015 wurde die Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen geändert. Gemäß der Tarifstelle 18a.1.10 wird für die Entgegennahme einer Anzeige über die Haltung eines großen Hundes im Sinne von § 11 Abs. 1 LHundG NRW eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Dem Hundehalter wird ein Gebührenfestsetzungsbescheid zugeschickt.

benötigte Unterlagen

Sachkundenachweis

Der Nachweis der Sachkunde ist entweder durch eine Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes, einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen oder Tierärzten zu erbringen.

Den Sachkundenachweis brauchen Sie nicht zu erbringen, wenn Sie von vornherein als sachkundig gelten. Das ist der Fall, wenn Sie

  1. Tierarzt sowie Inhaber einer Berufserlaubnis nach § 11 der Bundestierärzteverordnung sind,
  2. Inhaber eines Jagdscheines sind oder die Jägerprüfung mit Erfolg abgelegt haben,
  3. eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung von Hunden oder zum Handel mit Hunden besitzen (§ 11 Absatz 1 Nr. 3 Buchstabe a oder b Tierschutzgesetz),
  4. Polizeihundeführer sind oder
  5. berechtigt sind, nach § 10 Absatz 3 LHundG NRW Sachkundebescheinigungen zu erteilen.

Haftpflichtversicherungsnachweis

Die Haftpflichtversicherung muss eine Mindestdeckungssumme in Höhe von 500.000 Euro für Personenschäden und von 250.000 Euro für sonstige Schäden aufweisen.
Der Nachweis ist durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Versicherungspolice und letzter Einzahlungsbeleg) zu erbringen.

Nachweis über die Mikrochipkennzeichnung

Mit dem Mikrochip erhält jeder Hund seine eigene, individuelle und weltweit einmalige Identifikationsnummer, die über ein Lesegerät ermittelt werden kann. Somit lässt sich der Hund dem Besitzer sofort zuordnen.
Im Rahmen der Mikrochipkennzeichnung erhalten Sie von Ihrem Tierarzt eine Bescheinigung mit der entsprechenden Mikrochipnummer. Diese müssen Sie der Halteranzeige beifügen. Die Kosten für die Kennzeichnung liegen bei circa 35,00 Euro und sind beim Tierarzt zu entrichten.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson