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Alkoholausschank

Beschreibung

Zeitlich begrenzte Veranstaltungen (Vereinsfeste, Pfarrfeste, Schützenfeste, Straßenfeste, Stadtfeste usw.) bei denen Alkohol ausgeschenkt wird, bedürfen einer gebührenpflichtigen Erlaubnis (Gestattung) nach § 12 Gaststättengesetz.

Beantragung, Verfahren

Ein Antrag auf Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz ist ausgefüllt an die Ordnungsbehörde zu senden. Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu stellen.

Die Gebühr beträgt für:

  • Ausschankwagen: 30,00 €
  • Ausschank im Vereinsheim, Aula, Pfarrheim u. ä.: 60,00 €
  • Ausschank in Zelten: 200,00 €

Der Antrag steht hier im pdf-Format zum Download zur Verfügung. Zum Ansehen und Ausdrucken muss auf Ihrem Rechner das kostenlos erhältliche Programm Acrobat Reader installiert sein.

benötigte Unterlagen

Keine

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen