Rufbereitschaft der Stadtverwaltung

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Dienstleistungsinformationen

Rufbereitschaft der Stadtverwaltung

Zur Wahrnehmung unaufschiebbarer Aufgaben unterhält die Stadt Eschweiler eine Rufbereitschaft.

Nur Aufgaben, die der Abwehr einer unmittelbaren, erheblichen Gefahr oder der Beseitgung einer Notlage dienen und aufgrund ihrer Dringlichkeit nicht während der normalen Dienststunden verrichtet werden können, werden vom Bereitschaftsdienst wahrgenommen. Dies sind insbesondere eine erforderliche zwangsweise Unterbringung psychisch Kranker , Notfallhilfe in Familienangelegenheiten oder die Beseitigung von Obdachlosigkeit.

Aufgaben, die nicht einer unmittelbaren und unaufschiebbaren Gefahrenabwehr dienen, wie zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten, alltägliche Lärmbelästigungen, verbotswidriges Parken, Straßenreinigung u. ä., sind keine Aufgaben des Bereitschaftsdienstes. Hierfür stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Eschweiler während der regulären Dienstzeiten zur Verfügung.

Der Rufbereitschaftsdienst ist telefonisch über die Feuerwache unter 02403/95170 erreichbar. Bei Rückfragen allgemeiner Art wenden Sie sich bitte während der allgemeinen Dienststunden an den unten angegebenen Mitarbeiter.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson