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Bebauungsplanauskunft
Leistungsbeschreibung
Zu den unten genannten Öffnungszeiten erhalten Sie im Zimmer 447a planungsrechtliche Auskünfte zu den Grundstücken in Eschweiler Stadtgebiet sowie Einsicht in den aktuellen Flächennutzungsplan (FNP 2009) und die rechtskräftigen Bebauungspläne.
Während der Dienststunden können Sie sich zusätzlich bei den zuständigen Mitarbeitern über die laufenden Bebauungsplanverfahren informieren.
In diesen Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes werden alle Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und der öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB aufgefordert ihre Bedenken und Anregungen zu den Planungen zu äußern. Die Termine der jeweiligen Verfahren werden regelmäßig im Amtsblatt der Stadt Eschweiler veröffentlicht und die Entwürfe der Bebauungspläne im
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich sind keine Unterlagen erforderlich.
Verfahrensablauf
Anfragen / Auskunftsersuchen können mündlich (persönliche Auskunft, Telefon) oder schriftlich (Brief, Email, Fax) gestellt werden. (Bei einer schriftlichen Auskunft können Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Eschweiler anfallen.)
Außerhalb der Sprechzeiten können Auskünfte nur hinsichtlich laufender Bebauungsplanverfahren (Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) erteilt werden.
Ansprechpartner
Herr Sebastian Schotten: Tel.: 02403 71-748
Herr Dirk Winter: Tel.: 02403 71-261
Frau Silke Brandt: Tel.: 02403 71-628
Frau Jacqueline Führen: Tel.: 02403 71-506
Frau Gabi Willers: Tel.: 02403 71-398
Frau Ulrike Zingler: Tel.: 02403 71-465
Zu den unten genannten Öffnungszeiten erhalten Sie im Zimmer 447a planungsrechtliche Auskünfte zu den Grundstücken in Eschweiler Stadtgebiet sowie Einsicht in den aktuellen Flächennutzungsplan (FNP 2009) und die rechtskräftigen Bebauungspläne.
Während der Dienststunden können Sie sich zusätzlich bei den zuständigen Mitarbeitern über die laufenden Bebauungsplanverfahren informieren.
In diesen Verfahren zur Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes werden alle Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und der öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB aufgefordert ihre Bedenken und Anregungen zu den Planungen zu äußern. Die Termine der jeweiligen Verfahren werden regelmäßig im Amtsblatt der Stadt Eschweiler veröffentlicht und die Entwürfe der Bebauungspläne im
Grundsätzlich sind keine Unterlagen erforderlich.
Auskunft,Planauskunft,BP,Bebauungsplan https://service.eschweiler.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4837/showHerr
Sebastian
Schotten
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Herr
Dirk
Winter
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Silke
Brandt
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Frau
Jacqueline
Führen
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Frau
Gabi
Willers
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Frau
Ulrike
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