Haltererlaubnis von Hunden

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Haltererlaubnis von Hunden

Am 18. Dezember 2002 ist das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) in Kraft getreten. In diesem Gesetz werden einige Hunderassen in drei Kategorien erfasst. Diese Kategorien sind „gefährliche Hunde", „Hunde bestimmter Rassen" und „anzeigepflichtige Hunde".

Zu der Kategorie „gefährliche Hunde" gehören:

  • Pittbull Terrier,
  • American Staffordshire Terrier,
  • Staffordshire Bullterrier,
  • Bullterrier,

deren Kreuzung untereinander und mit anderen Rassen.

In die Kategorie „Hunde bestimmter Rassen" gehören:

  • Alano,
  • American Bulldog,
  • Bullmastiff,
  • Mastiff,
  • Mastino Espanol,
  • Mastino Napoletano,
  • Fila Brasileiro,
  • Dogo Argentino,
  • Rottweiler,
  • Tosa Inu
  • Old English Bulldog

deren Kreuzung untereinander und mit anderen Rassen.

Um einen Hund dieser beiden Kategorien halten zu dürfen, benötigt man eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird nach bestandener Sachkundeprüfung und Vorlage verschiedener Unterlagen (Führungszeugnis, Versicherungsnachweis etc.) vom Ordnungsamt erteilt.

Zu einer weiteren Kategorie, den „anzeigepflichtigen Hunden", gehören alle sonstigen Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe (Schulterhöhe) von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen (sog. „große Hunde"). Welche Unterlagen für die Anmeldung dieser Hunde benötigt werden, entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Anliegen.

Beantragung, Verfahren

Für jede der drei Kategorien gibt es einen Antrag, der ausgefüllt an die Ordnungsbehörde zurückgesendet werden muss. Jeder dieser Anträge steht als pdf-Datei zum Download auf der entsprechenden Anliegenseite bereit.

Wenn Sie hier klicken, erhalten Sie den kompletten Text des Landeshundegesetzes NRW. Zum Ansehen und Ausdrucken benötigen Sie das kostenlos erhältliche Programm Adobe Reader.

benötigte Unterlagen

Die Anträge zu den drei Kategorien benötigen jeweils ganz unterschiedliche Unterlagen. Welche Unterlagen benötigt werden, wird in den Beschreibungen der drei Kategorien aufgezählt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson